Bundespatentgericht erklärt Microsofts FAT-Patent erneut für nichtig

Zweite Runde im Streit um lange Dateinamen: Dem schon einmal vom BPatG annullierten und anschließend vom BGH aufrecht erhaltenen Europapatent 0618540 mangelt es nun an Technizität.

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Wie der Patentbeobachter Florian Müller berichtet, hat Vivian Sredl, Vorsitzende Richterin des 2. Nichtigkeitssenats am Bundespatentgericht (BPatG), am Donnerstag in einer Anhörung Microsofts Patent EP 0618540 für ungültig erklärt. Das Patent beschreibt die Implementierung langer Dateinamen im FAT-Dateisystem. Schon 2007 hatte das BPatG das Patent annulliert, weil es nicht auf erfinderischer Tätigkeit beruhe. 2010 hob der Bundesgerichtshof (BGH) die damalige Entscheidung auf.

Details zur aktuellen Entscheidung wird das Bundespatentgericht voraussichtlich in der Urteilsbegründung im nächsten Frühjahr veröffentlichen. Laut Müller stellte Richterin Sredl nun fest, dass es dem Patent an Technizität mangele: Die in EP 0618540 beschriebenen Methoden sollen sich nicht ausreichend von bereits bekannten Ansätzen unterscheiden, womit das Patent hinfällig wäre. Sehr wahrscheinlich wird Microsoft auch diese Entscheidung nicht widerspruchslos hinnehmen und erneut den Gang zum BGH antreten. (ea)