32,5 Millionen für In-App-Verkäufe: Apple zahlt Entschädigung

Der Konzern will amerikanischen Eltern einen zweistelligen Millionenbetrag erstatten, weil deren Kinder unbeaufsichtigt App-Inhalte erwerben konnten. Dazu einigte er sich jetzt mit der Handelsaufsicht.

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Apple wird amerikanischen Eltern mindestens 32,5 Millionen US-Dollar (23,9 Millionen Euro) für unbeaufsichtigte In-App-Einkäufe ihrer Kinder erstatten. Die Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) gab am Mittwoch einen entsprechenden Vergleich mit dem iPhone- und iPad-Hersteller bekannt.

Apple-Chef Tim Cook sagte dazu in einem internen Memo, man habe sich bereits im vergangenen Jahr im Rahmen einer Sammelklage entschieden, iTunes-Kunden Rückerstattungen zu gewähren. Danach habe die FTC ebenfalls ein Verfahren eingeleitet. Man habe dies zunächst rechtlich als Double Jeopardy betrachtet – als unrechtmäßige doppelte Klageerhebung. Da die FTC aber keine über die von Apple sowieso geplanten Maßnahmen hinausgehenden Zugeständnisse verlange, habe man sich entschieden, sich außergerichtlich zu einigen, um ein langwieriges Verfahren zu vermeiden.

In-App-Einkäufe können viel Geld kosten.

(Bild: Screenshot App Store)

Die FTC warf Apple unter anderem vor, es Kindern allzu einfach gemacht zu haben, mit Apps Geld auszugeben. Ein Beispiel waren Spiele: In einem besonders extremen Fall soll ein Mädchen 2600 Dollar in sein virtuelles Tierhotel gesteckt haben. Die Rechnungen bekamen die Eltern. Diese hatten in dem Fall auch eine Sammelklage gegen das Unternehmen angestoßen.

"Du kannst Verbraucher nicht für Einkäufe zur Kasse bitten, die sie nicht gebilligt haben", erklärte FTC-Chefin Edith Ramirez. Apple müsse das Geld deshalb komplett zurückzahlen und seine Praxis ändern. Der App-Store ist ein großes Geschäft für Apple. Im vergangenen Jahr wurden hier mehr als 10 Milliarden Dollar Umsatz gemacht. Laut Cook haben sich bislang 37.000 Personen bei Apple gemeldet, denen man nun das Geld ersetze. Der App Store hat zudem mittlerweile Maßnahmen ergriffen, die unbeabsichtigte Einkäufe durch den Nachwuchs erschweren sollen. (mit Material von dpa) / (bsc)