Datenschützer: Dringender Handlungsbedarf beim Datenschutz für Arbeitnehmer

Der Trend zur heimlichen Überwachung von Beschäftigten nehme bundesweit zu - die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder mahnen bei der Politik Handlungsbedarf an: Eine Modernisierung des Datenschutzrechts sei überfällig.

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Von
  • Jürgen Kuri

Nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben die Datenskandale bei Unternehemen in der letzten Zeit bewiesen, "wie dringlich die Bundesregierung ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz auf den Weg bringen muss". Der Trend zur heimlichen Überwachung von Beschäftigten nehme bei den Arbeitgebern bundesweit zu, erklärten die Datenschützer zum Abschluss ihrer 77. Konferenz. Deshalb müsse ein Gesetz her, in dem klar geregelt sei, "welche Daten Unternehmen und öffentliche Stellen im Einstellungsverfahren und im Verlauf des Arbeitslebens über ihre Beschäftigten erheben und wozu sie die Daten nutzen dürfen". Festzulegen seien in dem Gesetz auch die Rechte der Beschäftigten wie Auskunfts-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüche.

Nach langem Hin und Her hatte die Bundesregierung zumindest beschlossen, noch in dieser Legislaturperiode eine Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen. Zuvor hatte sich auch der Bundesrat für besseren Arbeitnehmerdatenschutz ausgesprochen, nachdem angefangen bei Lidl und bis hin zu Deutscher Telekom und der Bahn immer neue Skandale aufgetaucht waren, bei denen Arbeitnehmer illegal überwacht, ihre Privatsphäre verletzt und ihre Daten missbräuchlich genutzt wurden. Die Beteiligten beim Datenschutzgipfel, der in der Folge der Skandale einberufen wurde, waren davon ausgegangen, dass ein eigenes Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz nicht mehr vor der Bundestagswahl im September auf den Weg gebracht werden könne.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat derweil in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Rundschau das Anliegen der Datenschützer unterstützt. Er rief zu "besonderer Sensibilität" beim Umgang mit Daten von Arbeitnehmern auf: "Am Arbeitsplatz ist es meist schlicht nicht möglich, einer Überwachung zu entgehen." Scholz kündigte noch für diese Legislaturperiode Eckpunkte für ein eigenständiges Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz an. Besonders schwere Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht sollten verboten werden: "Die Erstellung eines Persönlichkeitsprofils durch umfassende Kontrollen und Datenauswertungen darf niemals zulässig sein." Darüber müsse man "deutlicher regeln, dass Arbeitnehmerdaten grundsätzlich nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie auch rechtmäßig erhoben wurden".

Der Deutsche Bundestag sei zur Eile aufgerufen, meinen die Datenschützer zur Situation beim Datenschutz, den die Bundesregierung in einigen Teilen gerade novellieren will: Noch in dieser Legislaturperiode müssten die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes verabschiedet werden. "Sie enthalten minimale, aber verfassungsrechtlich gebotene Korrekturen für Auskunfteien und den Adresshandel." Die Datenschützer bekräftigten allerdings ihre Kritik an dem vorgesehenen Datenschutzaudit: Es sei "überarbeitungsbedürftig, da praxisfremd". Grundsätzlich sei eine "überfällige Modernisierung des Datenschutzrechts" nach der Bundestagswahl dringend geboten.

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(jk)