Erotikfirma wegen T-Mobile-Kundendatenbank durchsucht

Nachdem der Mainzer Erotik-Unternehmer Tobias Huch sich wegen des Besitzes von über 17 Millionen Kundendaten des Mobilfunkbetreibers T-Mobile an die Presse gewandt hatte, erhielt der Zeuge nun Besuch von der Staatsanwaltschaft.

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Nachdem der Mainzer Erotik-Unternehmer Tobias Huch sich wegen des jahrelangen Besitzes von über 17 Millionen Kundendaten von T-Mobile an die Presse gewandt hatte, erhielt der in dem wieder aufgenommenen Fall als "unverdächtiger Zeuge" Geführte am heutigen Montag unerwarteten Besuch von der Bonner Staatsanwaltschaft. "Gegen zehn Uhr kamen die Ermittler mit rund 20 Leuten und Beamten der Polizei", erklärte Huch gegenüber heise online. Im Rahmen der mehrstündigen Durchsuchung seiner Geschäfts- und Privaträume sei nicht nur eine Kopie der passwortgeschützten Datenbank auf seinem beruflich genutzten PC gezogen worden. Vielmehr hätten die Fahnder auch seinen privaten Heimcomputer, seinen Laptop sowie seinen E-Mail-Verkehr beschlagnahmt. Gefolgt sei der Durchsuchung eine dreieinhalbstündige Vernehmung auf dem Polizeipräsidium Mainz, die in Begleitung seiner vier Anwälte über die Bühne gegangen sei.

Huch hatte bereits 2006 gegenüber der Deutschen Telekom und Anfang des Monats gegenüber dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" angegeben, sich im Besitz der im Internet gehandelten Datensätze zu befinden. Diese seien ihm von einer bislang unbekannten Person aus Österreich übergeben worden. Seitdem habe er die Adressdaten und Telefonnummern nebst Geburtsdaten und E-Mail-Adressen in einigen Fällen nach Absprache mit der Telekom "sicher" auf seinem Rechner verwahrt. Weitere Folgen hatte die Aufbewahrung der Daten rund zwei Jahre lang nicht.

Über die plötzlich Kehrtwende und das Ausmaß der Durchsuchung wundert sich der Geschäftsmann nun. Abgesprochen gewesen sei, dass die Ermittler gemeinsam mit einem technischen Mitarbeiter des Landesdatenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz die Datenbank sichten und anschließend sicher löschen sollten. "Ich habe das Ding ins Rollen gebracht, da hätte ich etwas mehr Respekt erwartet", moniert Huch. Sollte jetzt ausgerechnet gegen ihn etwas unternommen werden, um Versäumnisse unter den Teppich zu kehren, werde er dagegen die erforderlichen rechtlichen Schritte einleiten. Er hoffe zudem, dass die Datendiebe bald bestraft würden und das Vertrauen in den Schutz der Privatsphäre bei der Telekom wieder herzustellen sei.

Im Beschluss des Amtsgerichts Bonn zur Durchsuchung heißt es dagegen, dass Tatsachen für die Annahme vorlägen, dass außer den Datensätzen von T-Mobile auch weitere Indizien für Rückschlüsse auf die Herkunft der Kundenstammdaten sowie auf die Hinterleute des in dem Fall ursprünglich Beschuldigten Georg W. aus Pulheim gefunden werden könnten.

Der später einbezogene Technikexperte der Datenschutzaufsichtsbehörde erläuterte gegenüber heise online, dass sich die Datenbank in dem in den Medien genannten Umfang auf dem Geschäftsrechner Huchs befunden habe und derzeit in knapp 30 Durchgängen siebenfach überschrieben werde. Danach sei davon auszugehen, dass die Informationen unter einem verhältnismäßigen Aufwand nicht mehr hergestellt werden und als "verlässlich gelöscht" gelten könnten. In die vorherige Durchsuchung sei man nicht eingebunden gewesen. Ob sich für die Firma aus Sicht der Aufsichtsbehörde noch weitere Fragen zu einem späteren Zeitpunkt ergeben könnten, sei derzeit offen.

Die Forderungen aus der Politik nach Konsequenzen an der Spitze der Telekom nach dem erneuten Datenleck dauern derweil an. Eine derartige Panne müsse personelle Folgen haben, sagte Hans-Peter Uhl, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. "Derjenige im Vorstand, der dafür Verantwortung trägt, hat den Hut zu nehmen." Ein neues Datenschutzgesetz müsse "dafür Sorge tragen, dass Firmen wie die Telekom stärker überwacht werden". Silke Stokar, Innenexpertin der Grünen im Bundestag, forderte in der Frankfurter Rundschau zudem den Stopp aller weiteren staatlichen Großaufträge wie die Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte, "solange der Datenschutz nicht gewährleistet ist". "Hochsensible Projekte kann man der Telekom im Moment nicht anvertrauen", meint die Politikerin. "Datenschutz war offenbar bislang kein Bestandteil der Unternehmensziele." Im Datenschutzgesetz müsste neben Informationspflichten bei Datenpannen auch die Möglichkeit des Schadensersatzanspruchs für geschädigte Kunden verankert werden.

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(Stefan Krempl) / (pmz)