Streit um Vetorecht der EU-Kommission bei Telekom-Regulierung

In der Auseinandersetzung um eine europäische Telekom-Regulierung nimmt die geplante neue Behörde Formen an. Streit gibt es jedoch weiterhin über die Kompetenzen der EU-Kommission, die gerne ein Vetorecht hätte.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die EU-Kommission will nach langen Auseinandersetzungen eine neue europäische Behörde namens "Body of European Regulators for Electronic Communications" (BEREC) einrichten, die die Regulierung von Telekommunikationsmärkten überwachen soll. Sie ist eine abgespeckte Variante der vom Parlament vorgeschlagenen Behörde BERT (Body of European Regulators in Telecom). BEREC wird aus Vertretern der 27 nationalen Regulierungsbehörden für Telekommunikation bestehen und über 10 bis 25 Mitarbeiter verfügen. Die neue Behörde soll hauptsächlich prüfen, ob die nationalen Regulierungsmaßnahmen für Telekommunikationsmärkte mit den Vorschriften des Europäischen Binnenmarktes und Wettbewerbsrechts vereinbar sind.

Unentschieden ist noch, in welcher europäischen Stadt die neue europäische Behörde ihren Sitz haben soll. Von der europäischen Superregulierungsbehörde namens EECMA (European Electronic Communications Market Authority), die EU-Kommissarin Viviane Reding einführen wollte, um paneuropäische Regulierungsprobleme wie das grenzüberschreitende Roaming besser lösen zu können, ist nur noch wenig übrig geblieben.

Im Moment ist in den laufenden Verhandlungen das Vetorecht der Kommission für Regulierungsmaßahmen der nationalen Regulierungsbehörden noch unklar, gegen das sich insbesondere die deutsche Bundesnetzagentur vehement gewandt hatte. Der Minister-Rat ist strikt gegen das Kommissionsveto und möchte der Kommission nur unverbindliche Kommentare oder Empfehlungen zugestehen. Der federführende Industrie-, Technologie- und Forschungsausschuss des Europäischen Parlaments (ITRE) spricht sich für ein eingeschränktes Vetorecht aus, das die Kommission nur dann ausüben dürfen soll, wenn BEREC die vorgebrachten Bedenken teilt; andernfalls sollen die Regulierer die Anmerkungen der Kommission und von BEREC "äußerst sorgfältig bedenken".

Die tschechische Ratspräsidentschaft unterstützt ein Kommissionsveto nicht, möchte aber der europäischen Behörde ein größeres Gewicht verleihen. So soll sie nationale Regulierungsentscheidungen vorab begutachten dürfen. Die Kommission wiederum soll sich an BEREC wenden können, wenn sie mit den Regulierungsmaßnahmen nicht einverstanden sein sollte. Die nächste Abstimmung findet am 21. April im ITRE-Ausschuss statt, die zweite Lesung im Parlament ist für den 5. Mai vorgesehen. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (vbr)