E-Book-Kartellstreit: Apple reicht offiziell Berufung ein

Der Konzern, der in den USA zu breiten Anti-Trust-Auflagen für seinen Internet-Buchladen iBookstore gezwungen wurde, will eine Umkehrung des Urteils – oder ein neues Verfahren.

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Dass Apple gegen die Entscheidung eines US-Gerichts, sein E-Book-Geschäft künftig streng durch Kartellprüfer überwachen zu lassen, nicht hinnehmen würde, war schon seit Mitte letzten Jahres klar. Doch erst jetzt hat der iPhone- und Mac-Hersteller vor dem U.S. Court of Appeals for the Second Circuit offiziell Berufung eingelegt. In einem mit Inhaltsverzeichnis 75 Seiten langen Schriftsatz fordern Apples Rechtsbeistände, das Urteil entweder zurückzunehmen oder ein komplett neues Verfahren anzustrengen. Bis es soweit ist, will Apple zudem nicht weiter durch den ihm zugeordneten "Anti-Trust-Monitor" kontrolliert werden.

Bei dem Prozess war Apple wegen angeblicher Preisabsprachen mit den wichtigsten US-Verlagen verurteilt worden. Die Preise für E-Books seien daraufhin gestiegen, so Richterin Denise Cote. Apple wählte in seinem Berufungsantrag nun harsche Worte. Das Urteil sei eine "radikale Abkehr" vom modernen US-Kartellrecht. Es führe nicht zu mehr Wettbewerb, sondern sorge für das Gegenteil.

Auszug aus Apples Berufungsantrag: "Radikale Abkehr von moderner Kartellgesetzgebung."

Apples Markteintritt in dem zuvor von Amazon beherrschten E-Book-Sektor habe zu mehr Angebot, einem insgesamt niedrigeren Preisniveau sowie "beschleunigter Innovation" geführt. Cote habe Apple quasi dafür verurteilt, durch den Verkaufsstart des iPad und die Erfindung des iBookstore das US-Kartellgesetz Sherman Act verletzt zu haben. Sollte das Urteil nicht aufgehoben werden, werde dies zu Innovationseinschränkungen, weniger Wettbeerb und schlechteren Bedingungen für die Kunden führen, argumentieren Apples Anwälte weiter.

Beobachter rechnen damit, dass sich der Fall noch Jahre hinziehen wird. Apple gilt als bereit, notfalls bis vor den Obersten Gerichtshof der USA zu gehen. Die ebenfalls vom US-Justizministerium verklagten Verlage hatten sich jeweils auĂźergerichtlich geeinigt.

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(bsc)