US-Jury: MP3tunes-Gründer für Urheberrechtsverletzung verantwortlich

Im Rechtsstreit mit dem ehemaligen Major-Label EMI haben die Geschworenen den Gründer des Musikdienstes MP3tunes der mehrfachen Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden. Ihm droht hoher Schadensersatz.

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Vor einem US-Bundesgericht geht der langjährige Rechtsstreit zwischen dem inzwischen bankrotten Musikdienst MP3tunes und dem ehemaligen Major Label EMI in eine entscheidende Phase. Die Geschworenen haben MP3tunes wegen mehrfacher Urheberrechtsverletzung schuldig befunden und ziehen auch Gründer Michael Robertson persönlich zur Verantwortung. Als nächstes geht es in dem Prozess nun darum, den Schadensersatz festzusetzen (Capital Records v. MP3tunes LLC et al, U.S. District Court, Southern District of New York, No. 07-09931).

In dem 2007 von EMI angestrengten Verfahren gegen das Unternehmen geht es um 2100 Musikstücke. Robertson wird wegen einigen Dutzend Songs zur Rechenschaft gezogen, die auf seinem persönlichen Nutzer-Account abgelegt waren. Einzelheiten des Jury-Urteils sind bisher nicht bekannt. Das US-Urheberrecht sieht für jede Verletzung eine Entschädigung von bis zu 30.000 US-Dollar vor. Bei willentlichen Urheberrechtsverstößen kann das Gericht bis zu 150.000 US-Dollar pro Song verhängen.

Robertson hatte MP3tunes im Jahr 2005 als Downloadshop für Musik ohne DRM ins Netz gebracht. Seinen Kunden bot das Unternehmen darüber hinaus ein virtuelles Schließfach an, in dem Anwender ihre legal gekauften Musiktitel online speichern können – bei den großen Anbietern ist das heutzutage Standard. Dazu kam noch das Schwesterprojekt Sideload, eine Suchmaschine für Musik im Netz. Kunden von MP3tunes konnten bei Sideload gefundene Musikstücke einfach in ihre Musiksammlung übernehmen.

Einige zum EMI-Konzern gehörende Labels zogen im Herbst 2007 gegen MP3tunes vor Gericht. Zwar konnte MP3tunes im August 2011 einen Etappensieg erringen, als das Gericht die vom US-Copyright für Provider vorgesehenen Haftungsprivilegien für wirksam hielt. Das Gericht zog diese Entscheidung später teilweise zurück, nachdem eine Berufungskammer im inzwischen beigelegten Rechtsstreit zwischen Viacom und YouTube aufgezeigt hatte, unter welchen Bedingungen diese Haftungsprivilegien erlöschen können.

Der Rechtsstreit ging an die Substanz des Unternehmens. Im Mai 2012 war MP3tunes pleite und musste Gläubigerschutz beantragen. EMI erging es nicht viel besser: Der überschuldete Major wurde von Konkurrent Universal übernommen und zerlegt. Der Rechtsstreit der beiden Untoten lebt unterdessen weiter. Das Verfahren gehört zu einer Handvoll von Prozessen, die das US-Copyright im Hinblick auf die Onlinenutzung von Musik fortschreiben. Die Musikindustrie vergibt inzwischen allerdings lieber Lizenzen als Aufträge an Kanzleien.

Update 22.03.14 13:45h: Präzisierung der Vorwürfe und der drohenden Strafen im ersten und zweiten Absatz. (vbr)