Sachsen-Anhalt will mehr Jugendschutz bei Computerspielen

"Spiele, in denen Gewalt verherrlicht und Menschen am laufenden Band getötet werden, gehören verboten", erklärte Sachsen-Anhalts Justizministerin. Die Prüf- und Zulassungsverfahren müssten verbessert werden.

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Von
  • Jürgen Kuri

Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) will sich für mehr Jugendschutz bei Computerspielen einsetzen. "Spiele, in denen Gewalt verherrlicht und Menschen am laufenden Band getötet werden, gehören verboten", sagte Kolb laut dpa. Nach ihrer Einschätzung müssen die Prüf- und Zulassungsverfahren für die jährlich rund 3000 Computerspiele, die in Deutschland neu auf den Markt kommen, verbessert werden.

Die für die Prüfung zuständige Institution, die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle USK, prüfe den Jugendschutz nicht ausreichend. Mit dieser Kritik an der Organisation der Wirtschaft, die die Alterfreigaben für Computerspiele festlegt, stößt Kolb ins gleiche Horn wie bayerische Landespolitiker: Innenminister Joachim Herrmann und Sozialministerin Christine Haderthauer stützten sich in ihrer Kritik an der USK unter anderem auf Einschätzungen des Kriminologen und ehemaligen niedersächsischen Justizministers Christian Pfeiffer, der schon des Öfteren die Arbeit der USK heftig kritisiert hatte. Auch hattte Pfeiffer jüngst eine Untersuchung über suchtgefährdende Computerspiele vorgelegt, die ebenfalls zu neuen Verbotsforderungen führte – unter anderem für World of Warcraft.

Kolb plädierte nun dafür, auch Hersteller stärker in die Pflicht zu nehmen. Sie bezeichnete es als erschreckend, dass einer Umfrage zufolge zehn Prozent der Zehnjährigen das Killerspiel "GTA 4" als ihr Lieblingsspiel bezeichneten. Es ist von der USK erst ab 18 Jahren freigegeben. "Wenn diese Zulassung vorliegt, dann ist das für die Hersteller eine Art Persilschein. Das Spiel wird offensiv beworben, und das weckt natürlich das Interesse von Kindern und Jugendlichen." Das Problem ist Kolb zufolge, dass es nach Zulassung des Spiels nicht mehr möglich ist, juristisch gegen jugendgefährdende Inhalte vorzugehen oder das Spiel bei Bekanntwerden neuer Fakten später vom Markt zu nehmen.

Will ein Hersteller ein neues Computerspiel auf den Markt bringen, wird es von Gutachtern des USK geprüft, erläuterte Justizstaatssekretär Burkhard Lischka (SPD). Nach den aktuellen Prüfungsvorgaben hätten sie dazu fünf bis zehn Tage Zeit. "Das reicht oft nicht aus, um alle Sequenzen der mitunter 100 Stunden langen Spiele zu testen. Die schlimmsten Gewaltorgien, die sich meist in höheren Leveln abspielen, werden so nicht entdeckt." Kolb und Lischka schlugen vor, die Zulassungsverfahren zu verlängern, um den USK-Testern mehr Zeit zu geben, sowie die Zahl der momentan lediglich rund 50 Gutachter zu erhöhen. Außerdem müssten die Hersteller verpflichtet werden, den Prüfern nicht nur das Spiel als solches zu übergeben, sondern per Fragebogen auch genaue und vollständige Angaben zu Inhalt, Verlauf und Charakter zu machen. Schließlich müsse die USK enger mit der Bundesprüfstelle kooperieren.

Kolb will das Thema zunächst mit Jugendministerin Gerlinde Kuppe (SPD) mit dem Ziel beraten, es in die Jugendministerkonferenz von Bund und Ländern zu tragen. Sollten die Jugendminister, die auch im USK-Beirat vertreten sind, nicht handeln, werde sich die Justizministerkonferenz des Themas annehmen. "Das Prüfverfahren ist leicht zu ändern, wenn man will", sagte Lischka.

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(jk)