USK arbeitet an Alterskennzeichen für Online-Spiele

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle will in den nächsten zwei Jahren das System für Altersfreigaben auf Browser-Games ausweiten. Medienpolitiker begrüßten dies schon "wegen der besonderen Suchtgefährdung" mancher Online-Games wie World of Warcraft.

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USK-Geschäftsführer Olaf Wolters will das System der Altersfreigaben auch auf Online-Spiele ausdehnen.

(Bild: heise online/Stefan Krempl)

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) will das bestehende System für Altersfreigaben für Spiele, die auf DVD oder CD-ROM vertrieben werden, ins Internet verlängern. Eine entsprechende Ausweitung sei im Rahmen der Reform des Jugenmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) der Länder "in der Mache", sagte USK-Geschäftsführer Olaf Wolters am heutigen Mittwoch bei der Vorstellung der neu gestalteten Alterskennzeichen für Computerspiele in Berlin. Der Prozess dauere wohl noch "gut zwei Jahre", da es noch ein Gerangel um die Zuständigkeiten für die Prüfung von Browser-Games gebe. Die USK wolle für Spiele verantwortlich bleiben unabhängig von deren Distributionsform, betonte Wolters.

Games, die mit einem USK-Kennzeichen ausgestattet sind, müssen laut dem USK-Chef schon heute bei einem Online-Vertrieb mit einer deutlich sichtbaren Altersfreigabe angeboten werden. Nun gehe es darum, entweder mit dem jetzigen Verfahren und den Obersten Landesjugendbehörden als übergeordneter Kontrollinstanz oder auf einer neuen Basis eine Klassifizierung für Browser-Games hinzubekommen. Die USK arbeite derzeit auf Basis des Jugendschutzgesetzes, während die Einhaltung des JMStV mit dem Schwerpunkt Online-Medien von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) von Bund und Ländern beaufsichtigt werde. Dies gestaltete die Ausdehnung des Systems auf das Internet momentan noch schwierig.

Weiter plädierte Wolters dafür, im Rahmen des Einbezugs des Online-Bereichs über Verfahren nachzudenken, wie man das dortige größere Spiele-Portfolio sinnvoll einschätzen könne. Es sei zu klären, wie viele Games im Internet zu sichten und gemäß dem jetzigen Ansatz wirklich "durchzuspielen" seien. Der USK-Chef liebäugelte in diesem Zusammenhang mit der unterstützenden Einführung einer "Selbstklassifizierung" durch die Wirtschaft. Wie beim europäischen PEGI-System (Pan-European Game Information) sollten die Anwärter für ein Kennzeichen anhand vorher bestimmter Kriterien einen ersten eigenen Durchlauf machen und einen umfangreichen Fragebogen über bestimmte Inhalte eines Spiels ausfüllen. Auf dieser Basis werde größtenteils automatisiert die Alterseinstufung durchgeführt.

Beim bisherigen USK-Verfahren handelt es sich dagegen um eine komplexe Gremienentscheidung, bei der ein Unternehmen höchstens einen Wunsch für eine Freigabe ankreuzen kann. Letztlich entscheidet nach dem Prüfprozess anhand der abgegebenen Voten der ständige Vertreter des Staates mit Veto-Befugnis.

Die SPD-Medienpolitikerin Monika Griefahn begrüßte das Vorhaben, eine Kennzeichnung für den Online-Bereich in Angriff zu nehmen. Dies sei schon "wegen der besonderen Suchtgefährdung" mancher Online-Games wie World of Warcraft wichtig. Um eventuell auch diesen Faktor in die Etiketten mit aufzunehmen, bedürfe es aber noch "zusätzlicher Forschung". Zudem müsse bei einer Online-Klassifizierung die "Praktikabilität" gegeben sein. Sie finde das "gruppendynamische Prinzip" der aktuellen Entscheidungsfindung aber sehr gut, wandte sich Griefahn gegen eine reine Selbstklassifizierung hierzulande. Wenn "unterschiedliche Leute auf die Spiele gucken", könne man das herauskommende Label auch besser politisch "vertreten" angesichts der immer wieder ins Feld geführten Kritik an der Arbeitsweise der USK.

Die neuen Logos für die Altersfreigaben der USK bei Computerspielen

(Bild: heise online/Stefan Krempl)

Die neuen Logos, die ab dem 1. Juni gültig sind, sollen Wolters zufolge die Wahrnehmbarkeit der Altersfreigaben "deutlich verbessern" und deren "Signalfunktion" für den Handel und Käufer stärker in den Blick rücken. Überarbeitet hat die USK vor allem die früheren Kennzeichen "Ohne Altersbeschränkung" und "Keine Jugendfreigabe". Dafür werden nun die Signets "ab 0" beziehungsweise "ab 18" eingeführt. Damit seien "die Grenzen für die Kids" klarer, meinte Wolters. Auch die Industrie sein nun zufriedener als mit den alten Logos, die bereits im Sommer vergangenen Jahres nach der Verabschiedung der umstrittenen Novelle des Jugendschutzgesetzes zu vergrößern gewesen seien. Da die typische Raute gedreht und das quadratische Umfeld transparent gestaltet worden seien, nehme das Kennzeichen nun "gefühlt weniger Platz auf dem Cover ein".

Für verbesserungswürdig hält Griefahn noch die Zusammenarbeit mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpjM). Am besten sollte gleich gemeinsam von beiden Parteien entschieden werden, ob eine Indizierung eines Spiels erfolge oder eine Freigabe für Erwachsene. Darüber hinaus gehenden Forderungen etwa aus Bayern und Baden-Württemberg oder Sachsen-Anhalt zur stärkeren staatlichen Kontrolle der USK durch den Bund oder zu einer Ausdehnung des Verbots von "Killerspielen" erteilte sie eine Absage. Wolters betonte zugleich, dass der Indizierungsschutz der Kennzeichen nicht aufgegeben und keine Vorzensur eingeführt werden dürfe. Sonst könne man das Logo "ab 18" gleich wieder in die Schublade legen. Viele Firmen würden dieses derzeit nur beantragen, um Rechtssicherheit für den Vertrieb der entsprechenden Spiele zu erhalten.

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(Stefan Krempl) / (jk)