Freihandelsabkommen TTIP: Verbraucherminister drängen auf hohe Schutzstandards

Die Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern wollen ein transatlantisches Freihandelsabkommen nur in engen Grenzen. Providern soll die mehr oder weniger unlautere Werbung mit dem Begriff Flatrate untersagt werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 46 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Zum Abschluss der Konferenz der Verbraucherschutzminister in Rostock waren sich am Freitag alle Teilnehmer einig, dass mit der geplanten "Handelspartnerschaft" TTIP zwischen EU und USA hiesige Standards nicht abgesenken dürfe. Das besprochene Freihandelsabkommen biete wirtschaftliche Chancen und sei daher prinzipiell zu begrüßen, erklärte Heiko Maas, Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz. Der von ihm vertretene Sektor und der Datenschutz dürften aber "keine Verhandlungsmasse" sein, betonte der SPD-Politiker.

Hiesige Schutzvorgaben dürften für den Vertrag nicht "geopfert" werden, ergänzte der Verbraucherschutzminister Mecklenburg-Vorpommerns, Till Backhaus (SPD). Ferner müsse eine ausreichende Beteiligung der Länder über den Bundesrat gewährleistet werden. Die Konferenz möchte so noch ein Signal setzen für die fünfte Verhandlungsrunde, die am Montag in der Nähe Washingtons startet. Dabei soll es vor allem um eine Annäherung bei Vorschriften, Regulierungen und Standards in den Bereichen Dienstleistungen, Urheberrecht, Telekommunikation und Umwelt gehen.

Die EU-Kommission hat im Vorfeld Positionspapiere veröffentlicht. Diese beschäftigen sich aber mit anderen Industriesektoren wie Chemie, Kosmetik, Fahrzeuge, Pharma und Textil. Das gesamte Verhandlungsmandat hält Brüssel trotz vieler besorgter Bürger weiter geheim. Selbst ausgewählte Vertreter der Mitgliedsstaaten und des EU-Parlaments dürfen den Text nur in abgeschirmten Leseräumen einsehen. Gegen TTIP demonstrierten am Donnerstag zahlreiche Aktivisten in der belgischen Hauptstadt nach einem Aufruf mehrerer zivilgesellschaftlicher Organisationen, wobei es zum Einsatz von Wasserwerfern und hunderten Verhaftungen gekommen sein soll.

Die Verbraucherminister wollen auch gegen einen Missbrauch des Begriffs "Flatrate" durch Telekommunikationsfirmen vorgehen. Verträge für Telefon oder Internet, bei denen zusätzlichen Kosten entstehen oder die eine Zeit- und Volumenbegrenzung beinhalten, sollen Provider künftig nicht mehr mit dem Werberschlagwort vermarkten dürfen. Um den Einsatz des Begriffs gibt es immer wieder gerichtliche und andere juristische Scharmützel.

Die Deutsche Telekom strich Ende vergangenen Jahres den Zusatz "Internet Flat" aus einem ihrer LTE-Tarife, nachdem Verbraucherschützer den Konzern abgemahnt hatten. Gegen Vodafone ist eine Klage noch anhängig. (axk)