Bundesrat drängt auf finanzielle Anreize für Elektroautos

Die Vorrechte für batteriebetriebene Fahrzeuge, die der Regierungsentwurf für ein Elektromobilitätsgesetz ins Spiel gebracht hat, gehen dem Bundesrat nicht weit genug. Der Staat soll auch Geld in die Hand nehmen.

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Bundesrat drängt auf finanzielle Anreize für Elektroautos

Der Bundesrat empfiehlt, sich bei der Förderung der Elektromobilität zunächst auf gewerbliche Fahrzeugflotten zum Beispiel der Carsharing-Anbieter zu konzentrieren.

(Bild: Car2Go/Daimler)

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Der Bundesrat sorgt sich, dass die Bundesregierung die Elektromobilität zu wenig fördert. Den vom Kabinett im September vorgelegten Gesetzesentwurf hält die Länderkammer für nicht geeignet, "in der Breite eine verstärkte Nachfrage nach Elektrofahrzeugen zu generieren". Das geht aus der vom Bundesrat am Freitag verabschiedeten Stellungnahme hervor.

Laut Bundesregierung sollen Kommunen für E-Autos künftig Standplätze für Ladesäulen reservieren, Parkplätze kostenlos anbieten oder Busspuren öffnen können. Der Bundesrat bezweifelt, dass mit Bevorrechtigungen das Ziel erreicht werden könne, bis 2020 eine Million Stromer auf die Straßen zu bringen. Seiner Ansicht nach werden dazu auch "monetäre Anreize" nötig sein. Noch wiesen elektrisch betriebene Fahrzeuge schließlich gegenüber Autos mit Verbrennungsmotor "signifikant höhere Gesamtnutzungskosten" auf. Berlin ist bislang aber entschieden gegen die Einführung etwa einer Kaufprämie.

Kein echtes Potenzial sieht die Länderkammer darin, Busspuren für Elektroautos freizugeben, weil diese den Linienverkehr "wesentlich stören würden". Dazu kämen Sicherheitsbedenken. Der Bundesrat empfiehlt, die Elektromobilität mit der Elektrifizierung von Stadtbussen voranzubringen. Ein einzelner E-Bus könne eine Entlastung bringen, wie sie sonst erst durch 60 bis 100 vergleichbare Pkw erreicht würde. Die Kammer bittet die Bundesregierung zudem, den Fokus auf gewerbliche Fahrzeugflotten zu legen.

Die Länder bedauern, dass die Bundesregierung Carsharing-Autos Privilegien vorenthalten wolle. Diese seien wegen ihrer hohen Nutzerfrequenz besonders umweltfreundlich und prädestiniert für einen Elektroantrieb. Hier müsse der Entwurf schnellstmöglich nachgebessert oder eine eigene Initiative vorgelegt werden. Ferner sei die geplante Kennzeichnung von Stromern mit ganz neuen Nummernschildern zu aufwändig, teuer und nutzerunfreundich. Das Anbringen einer einheitlich farbigen Plakette an der Windschutzscheibe sei der bessere Weg.

Auch die Kriterien für die Vorrechtsgewährung im Straßen- und Verkehrsraum reichen dem Bundesrat nicht aus. Derzeit würden alle Fahrzeuge erfasst, die mindestens 40 Kilometer elektrisch zurücklegen könnten, worunter auch wenig umweltfreundliche Hybridwagen fallen könnten. Stattdessen sollte einheitlich festgeschrieben werden, dass Plug-in-Hybridelektroautos nicht mehr als 50 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen dürften. Dieser Wert werde von konventionellen Fahrzeugen derzeit nicht erreicht. (vbr)