Griff zum Handy im Auto kann erlaubt sein

Telefonieren im Fahrzeug ist verboten. Das Oberlandesgericht Köln hat nun aber entschieden, dass zumindest das kurze Anfassen und Weiterreichen eines Handys zulässig sein kann.

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Fahrdienst Uber

Handy im Auto – hier ein Fahrer von Uber, allerdings stehend.

(Bild: dpa, Britta Pedersen/Archiv)

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Telefonieren im Auto? Verboten, ganz klar. Wer sich den Punkt in Flensburg ebenso sparen will wie die 40 Euro, die das Telefonieren am Steuer kostet – wenn man erwischt wird – legt sich besser eine Freisprecheinrichtung zu oder verschiebt seine Kommunikation auf einen anderen Zeitpunkt.

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgericht Köln, über das der Stern auf seiner Website berichtet, bringt nun aber in einer bestimmten Situationen etwas Entspannung: Wenn das Telefon klingelt, darf man unter Umständen durchaus kurz Hand anlegen, ohne gleich mit Strafen rechnen zu müssen.

Im konkreten Fall bat eine Frau ihren neben sich sitzenden Sohn, das klingelnde Handy in ihrer Handtasche zu finden und den Anruf anzunehmen. Das Problem: Der Sohn findet das Telefon nicht in der Tasche – und reicht selbige an seine Mutter weiter. Diese wiederum greift in die Tasche, findet das Handy zuverlässig und gibt es wiederum an den Sohn zurück – ohne auch nur einen Blick auf das Display geworfen zu haben, allerdings während eines Abbiegevorganges. Der Junge hat das Telefonat dann angenommen.

In erster Instanz hat das Amtsgericht diesen Vorfall, ebenso wie das Telefonieren am Steuer, für ungesetzlich erklärt – und die Frau zur bekannten Strafe verdonnert. Die Begründung steht in der Straßenverkehrsordnung: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss."

Das OLG Köln hingegen sah die Sache anders. Da die Beschuldigte das Telefon direkt weitergegeben hat, ohne es auch nur eines Blickes zu würdigen, hat sie weder telefoniert noch die Kommunikation vorbereitet. Somit sei der Fall nicht anders zu beurteilen als die "Ortsveränderung eines beliebigen Gegenstands im Fahrzeug". (mit Material von Techstage) / (Daniel Schraeder) / (bsc)