US-Kampagne für korrekten Drohneneinsatz

Unter tausenden US-Christbäumen lagen unbemannte Fluggeräte. Doch die Vorschriften für ihren Gebrauch sind weitgehend unbekannt. Eine Kampagne soll das ändern.

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Knwo before you fly
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Die US-Regeln über den Einsatz unbemannter Fluggeräte sollen mit der Kampagne "Know before you fly" bekannt gemacht werden. (etwa: "Informiere Dich, bevor Du fliegst"). Sie wurde am Mittwoch auf der CES präsentiert. Neben der allgemeinen Öffentlichkeit sind auch Polizeibehörden eine Zielgruppe.

Initiiert wurde die Informationskampagne vom Modellflugzeugverband Academy of Model Aeronautics (AMA), der Association of Unmanned Vehicle Systems International (AUVSI), und der Small Unmanned Aerial Vehicles Coalition. Unterstützung erhalten sie von der Luftfahrtbehörde FAA und der Consumer Electronics Association.

Für die FAA sind auch Unversitäten kommerzielle Nutzer.

(Bild: Knowbeforeyoufly.org)

Ohne FAA-Lizenz dürfen unbemannte Fluggeräte nur unterhalb von 400 Fuß Höhe über Boden (122 Meter) und mit Sichtverbindung eingesetzt werden. Das maximale Gewicht beträgt umgerechnet 25 Kilogramm. Über Menschen und in einem fünf Meilen großen Radius um Flugplätze ist der Einsatz verboten. Außerdem empfiehlt die Kampagne, Rücksicht zu nehmen, vor jedem Start das Fluggerät zu inspizieren und vor dem Erstflug einen Kurs zu absolvieren.

Überraschenderweise ist jedweder kommerzielle Flug untersagt, selbst wenn alle anderen Bedingungen eingehalten werden. Sogar Rettungsorganisationen sind Suchflüge untersagt. Wer seinen Quadkopter also zum Spaß über einen Weinberg fliegen und Fotos machen lässt, handelt legal. Wenn der Weinbauer es tut, um Schädlingsbefall aufzuspüren, macht er sich strafbar. Er müsste bei der FAA eine Lizenz erwirken, die mit teuren Auflagen verbunden ist.

Warum kommerzielle Flüge tabu sind, wollte heise online von Jim Williams, dem Leiter des FAA-Büros für die Integration unbemannter Flugsysteme, wissen. "Die Erfahrung zeigt, dass, wer dafür bezahlt wird, ein höheres Risiko in Kauf nimmt, um sein Ziel zu erreichen, als jemand, der zum Spaß fliegt", sagte Williams. Später fügte er einen juristischen Grund hinzu: Ein Bundesgesetz nehme private Modellflugzeuge von der allgemeinen Lizenzpflicht aus. Diese Bestimmung wendet die FAA an.

Wer für Geld fliegen lässt, geht mehr Risiko ein, glaubt Jim WIlliams von der US-Luftfahrtbehörde FAA.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Seit einigen Monaten stellt die FAA Lizenzen für kommerzielle Anwender aus. Vergangenes Jahr kamen etwa ein Ölkonzern und Hollywoodstudios zum Zug. Dieses Jahr wurden laut Williams zwei Lizenzen erteilt, und zwar für einen Immobilienhändler und einen Agrarbetrieb. Sie müssen strenge Auflagen einhalten und stets zwei zertifizierte Piloten bereithalten. Der Einsatz ist nur über menschenleerem Grund erlaubt, oder, im Fall der Filmstudios, über eingezäunten Sets.

Die Initiatoren haben eine simple Motivation für ihre Kampagne: "Wir, als Gemeinschaft, werden den Preis zu zahlen haben, (wenn etwas passiert), wer auch immer dafür verantwortlich ist", sagte Michael Toscano von der AUVSI. Ein Unfall könnte schon reichen, um das Bemühen um liberalere Regeln zu sabotieren und noch strengere Regeln nach sich zu ziehen. Und Polizisten sind eine spezielle Zielgruppe, weil auch sie die einschlägigen Vorschriften kaum kennen. Eine Ausnahme sei New York City: "Das NYPD geht hart vor", sagte Williams.

Die Kampagnenunterlagen behaupten, der Verkauf von Fotos, die mit unlizenzierten unbemannten Fluggeräten gemacht wurden, sei illegal. Daran nahm der im Publikum anwesende Jurist Gregory McNeal Anstoß. Das Fliegen sei zwar womöglich illegal, der Verkauf der Fotos oder Videos selbst aber nicht.

Im Gespräch mit heise online wies er noch auf weitere Merkwürdigkeiten der US-Rechtslage hin. Der oben genannte Weinbauer dürfe mit einer auf einem Stativ montierten Kamera durch seinen Weingarten gehen und Fotos machen. Eine in selber Höhe eingesetzte Drohne sei aber illegal. "Es sei denn, der Winzer errichtet ein großes Zelt über seinen Weinstöcken. Dann darf er seine Drohne fliegen lassen", sagte McNeal kopfschüttelnd. Unhaltbar sei darüber hinaus, dass auch über eigenem Privatgrund alle Einschränkungen gelten, selbst wenn nur wenige Zentimeter über dem Boden geflogen werde. (ds)