Lightning-Anschluss für externe Geräte: Apple nennt technische Details
Gegenüber Herstellern von Zubehörprodukten hat Apple kommuniziert, was die darin künftig offiziell verbaubare Lightning-Buchse darf – und was nicht.
Bislang durfte nur Apple Lightning-Buchsen verbauen.
(Bild: Apple)
Einem Bericht von 9to5Mac zufolge hat Apple gegenüber Mitgliedern des Programms "Made for iPhone" erstmals genauere technische Informationen zur Nutzung der künftig auch in Zubehörprodukten erlaubten Lightning-Anschlüsse genannt.
Demnach sieht es danach aus, dass Apple die Technik möglichst weit verbreiten will, um augenscheinlich den beliebten Micro-USB-Anschlüssen Konkurrenz zu machen. Vorgesehen sind unter anderem Docks, Akkuhüllen, Spielecontroller, Kopfhörer (von denen es bereits erste mit Lightning-Stecker gibt) und Bluetooth-Lautsprecher.
Es soll auch erlaubt sein, Strom über Lightning zu beziehen und den Port direkt zum Laden zu verwenden. Dies soll auch durchgehend möglich sein, wenn weitere Komponenten dahintergeschaltet sind (passthrough) – Apple nennt hier Kopfhörer, sogenannte Smart Cases und Akkupakete. Auch können über die Buchse iOS-Geräte synchronisiert werden.
Apple teilt den Herstellern außerdem mit, dass Geräte über Lightning schneller geladen werden können als über USB. Hier ist denkbar, dass auch Zubehör den 12-Watt-Adapter des iPad vollwertig nutzen kann, mit dem sich schon iPhone 6 und 6 Plus schneller aufladen lassen.
Einschränkungen gibt es aber auch. So darf pro Gerät nur eine Lightning-Buchse vorhanden sein. Splitter sind also nicht erlaubt. Unklar ist außerdem, wie schnell der Einbau von Lightning-Buchsen in Zubehörgeräten möglich sein wird.
Die Spezifikationen der Komponenten sind von Apple laut 9to5mac nach wie vor als "Developer Preview" gekennzeichnet. Das bedeutet, dass Produkte auch mit den endgültigen Spezifikationen getestet werden müssen; wann diese erscheinen, weiß noch niemand. Apple dürfte wie üblich Hardwarehersteller spezifisch zulassen, die MFI-zertifizierte Komponenten zum Einbau produzieren darf. (bsc)