Grundrechte-Report: Kritik am weiteren Wettrüsten der Geheimdienste

Knapp zwei Jahre nach den Snowden-Enthüllungen moniert der "alternative Verfassungsschutzbericht" 2015, dass die "Überwachungsmaschinerie" etwa des BND noch aufgerüstet werden solle. Die Kontrolle der Dienste sei mangelhaft.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 9 Kommentare lesen
Grundrechte-Report: Kritik am weiteren Wettrüsten der Geheimdienste

Titelblatt des Reports

(Bild: humanistische-union.de)

Lesezeit: 3 Min.

"Die Gefährdung der Verfassung geht vom Staat aus", warnen die Herausgeber des jetzt erschienenen "Grundrechte-Reports 2015". Darin dokumentieren acht Bürger- und Menschenrechtsorganisationen wie die Humanistische Union oder die Neue Richtervereinigung, wie staatliche Stellen mit dem Grundgesetz umgehen. Im Jahr zwei nach Snowden falle die Bilanz nicht rosig aus. Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Clubs (CCC), erklärte zur Präsentation Sammelbands am Freitag in Karlsruhe: "Die Lektüre macht deutlich, dass durch technisierte Ausspähung und Überwachung immer hemmungsloser in die Grundrechte eingegriffen wird."

In Fragen der Menschenwürde und der informationellen Selbstbestimmung habe sich nach den Enthüllungen der massiven Netzspionage durch die NSA und ihre Partnerdienste "politisch nichts getan", rügte Kurz. Der "geheimdienstliche Komplex" werde weiterhin "nicht nennenswert" kontrolliert und höhle das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aus "bis zur Unkenntlichkeit". Der einzige Unterschied zur Vor-Snowden-Ära sei, dass Interessierte jetzt darüber genauer Bescheid wüssten. Es sei aber leider zu erwarten, "dass wir auch 2015 noch tiefer in die Abgründe der Überwachung blicken müssen".

Einen Schwerpunkt des "alternativen Verfassungsschutzberichts" bildet erneut die NSA-BND-Affäre. Mitherausgeber Rolf Gössner von der Internationalen Liga für Menschenrechte geht auf das andauernde "Wettrüsten im Informationskrieg der Geheimdienste" und die "neue Tarnung" des Bundesamts für Verfassungsschutz als "Dienstleister für Demokratie" ein. Umfassende Reformen sähen anders aus als die Vorschläge der Bundesregierung in einem Gesetzentwurf. Mit ihm werde nicht die "Überwachungsmaschinerie" des Bundesnachrichtendiensts (BND) "gezügelt", sondern mit Zuständigkeiten für die Abwehr von "Cyber-Gefahren" noch aufgerüstet.

Dass die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren aufgrund der geheimdienstlichen Massenüberwachung mangels "zureichender Tatsachen" eingestellt hat, kommt für Gössner einer "Realitätsverleugnung oder Willfährigkeit" gleich. Diese füge sich nahtlos ins Bild regierungsamtlich organisierter Verantwortungslosigkeit bei der Spionage ein. Der Altliberale Burkhard Hirsch illustriert diese These anhand von Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen zur Geheimdienstkontrolle.

Andreas Blechschmidt berichtete aus eigener Betroffenheit über das Ausmaß seiner Beschattung durch eine verdeckte Ermittlerin des LKA in Hamburg. Diese habe nicht nur die politische Szene der Hansestadt unterwandert, sondern durch ihre aktive Mitarbeit in einem freien Radiosender auch die Pressefreiheit verletzt.

Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert sieht die Vorratsdatenspeicherung durch das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) "vorläufig" gestoppt. Mittlerweile muss er sich aber mit dem neuen Entwurf des Bundesjustizministeriums dazu auseinandersetzen. Pia Eberhardt warnt vor "unkalkulierbaren Risiken für die demokratische Gestaltungsmacht des Gesetzgebers" durch das transatlantische Handels- und Investitionsabkommen TTIP. Zu den weiteren Themen gehören das EuGH-Urteil zum "Vergessen im Maschinenzeitalter" gegen Google, rote Linien bei der Reform der Anti-Terror-Datei und die "deutsche Verantwortung für völkerrechtswidrige Drohnenangriffe". (anw)