Gericht: MyTaxi darf weiter mit Rabatten werben

Die Taxi-App MyTaxi hat im Streit über Rabatt-Aktionen einen Etappensieg errungen: Das Landgericht Hamburg sieht keinen Grund für eine Einstweilige Verfügung.

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MyTaxi

(Bild: dpa, Daniel Reinhardt/Archiv)

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Die Taxi-App MyTaxi darf in Deutschland weiterhin in Aktionen den Fahrgästen 50 Prozent Rabatt einräumen und damit werben. Das Landgericht Hamburg wies am Dienstag den Antrag des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes (BZP) auf eine einstweilige Verfügung gegen MyTaxi zurück, teilte eine Gerichtssprecherin mit (Az: 312 O 225/15). MyTaxi begrüßte die Entscheidung. "Das freut uns sehr und ist ein Erfolg für uns und insbesondere für unsere Kunden", sagte ein Sprecher.

MyTaxi vermittelt Taxifahrten per App. Der Anbieter hatte zuletzt mit Rabatt-Aktionen geworben, bei denen Kunden 50 Prozent des Fahrpreises von MyTaxi erstattet bekommen, wenn sie mit der App bezahlen. Die Taxifahrer erhalten den kompletten Fahrpreis. Das hält das Taxigewerbe für eine rechtlich unzulässige Rabattierung des von den Behörden vorgegebenen Taxitarifs.

Der BZP hatte mit dem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung versucht, die MyTaxi-Rabatte bundesweit verbieten zu lassen. Nachdem der Verband beim Landgericht Hamburg abgeblitzt ist. kann MyTaxis bis auf Weiteres auch mit Rabatten werben. Die Daimler-Tochter kündigte umgehend eine neue Rabattaktion an, die ab dem 21. September in 40 Städten laufen soll.

Außer in Stuttgart: In der Landeshauptstadt Baden-Württembergs hatte die örtliche Taxigenossenschaft eine Einstweilige Verfügung gegen MyTaxi erstritten. Die Daimler-Tochter ist dagegen in Berufung gegangen, doch gilt Verbot in Stuttgart, bis ein Gericht anders entscheidet.

Die Begründung des Hamburger Gerichts liegt noch nicht vor und wird zunächst den beteiligten Parteien zugestellt. "Wir bedauern diese Fehlentscheidung und sind nach wie vor davon überzeugt, dass die Rabatte von MyTaxi rechtswidrig sind", sagte Verbandspräsident Michael Müller der dpa. Der Verband werde nun die Begründung prüfen und über die weiteren juristischen Schritte beraten.

Der BZP ist der deutsche Dachverband, in dem die Landesverbände sowie die lokalen Genossenschaften vertreten sind, nicht die Taxiunternehmen selbst. Die Genossenschaften stehen als Betreiber der Funkzentralen und mit ihren eigenen Apps im direkten Wettbewerb mit neuen Anbietern wie MyTaxi. (vbr)