Im Bundesrat formiert sich Widerstand gegen das WLAN-Gesetz

Ausschüsse der Länderkammer fordern, Hotspot-Anbieter grundsätzlich von der Störerhaftung auszuschließen. Gestrichen werden soll ihnen zufolge ferner eine Klausel, die "gefahrgeneigte Dienste" speziell in die Verantwortung nehmen will.

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WLAN-Hotspot

(Bild: dpa, Martin Schutt/Archiv)

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Der Bundesrat wird sich kommende Woche voraussichtlich dafür aussprechen, den umstrittenen WLAN-Gesetzentwurf der Bundesregierung in Kernpunkten zu korrigieren. So fordern der Wirtschafts-, der Rechts- und der Kulturausschuss der Länderkammer, Hotspot-Betreiber ganz vom Damoklesschwert der Störerhaftung zu befreien. Diese dürften nicht verpflichtet werden, Sicherungsmaßnahmen wie eine Routerverschlüsselung vorzunehmen und Nutzer zum Einwilligen in Vertragsbedingungen zu verdonnern.

Eine entsprechende Initiative hatte der thüringische Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) Anfang der Woche angekündigt. Die Mitglieder der Ausschüsse begründen ihre Initiative damit, dass die Bundesregierung unbestimmte Rechtsbegriffe einführe, die weiterhin durch die Gerichte ausgelegt werden müssten. So werde die derzeitige Rechtslage nicht verbessert und das Ziel nicht erreicht, mehr öffentlichen WLAN-Zugängen den Boden zu bereiten. Dagegen seien nachteilige Auswirkungen auf die Strafverfolgung genauso wenig zu erwarten wie eine Zunahme von Urheberrechtsverletzungen, denn die Bedeutung von Filesharing sei gesunken.

Die Störerhaftung soll den drei Gremien zufolge nur für den Fall nicht ausgeschlossen werden, wenn ein Diensteanbieter absichtlich mit einem Nutzer zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen. Eine solche Kooperation sei nicht schutzwürdig.

Der Wirtschafts- und der Kulturausschuss empfehlen zudem, die umstrittene "Vermutungsregel" zu streichen. Mit dieser Klausel will die Bundesregierung die Haftung für "gefahrgeneigte Dienste" wie Filehoster oder Cloud-Dienste generell verschärfen, was die Internetwirtschaft scharf kritisiert. Die Fachpolitiker der Länder befürchten, dass sich der Ansatz negativ auf die Medienvielfalt und die Meinungsfreiheit auswirken könnte.

Der Bundesrat stimmt am kommenden Freitag über seine Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben ab. Ganz verhindern kann er dieses nicht, falls der Bundestag sein Plädoyer nicht berücksichtigen sollte, aber zumindest ausbremsen. (ea)