US-Justizministerium fordert weiter die Aufspaltung Microsofts

Das US-Justizministerium fordert in seiner Stellungnahme zum Kartellprozess gegen Microsoft weiter die Zweiteilung der Firma und nimmt Richter Jackson in Schutz.

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Von
  • Jürgen Kuri

Nachdem Ende November Microsoft die eigene Stellungnahme zum Berufungsverfahren im Kartell-Prozess gegen den Software-Konzern eingereicht hatte, war am heutigen Freitag die Reihe an den Klägern, dem US-Justizministerium und 19 US-Bundesstaaten. Wie nicht anders zu erwarten, forderte die Klägerseite in ihrer Stellungnahme für das zuständige Berufungsgericht, das erstinstanzliche Urteil sowie das Strafmaß beizubehalten und Microsoft zur Aufspaltung in zwei unabhängige Firmen zu verurteilen.

Grundsätzlich bezieht sich das US-Justizministerium in seinem Schreiben auf die faktische und juristische Bewertung der ersten Instanz und wiederholt im Allgemeinen die dort getroffenen Feststellungen. Sie hätten gezeigt, dass Microsoft ein "räuberisches und gefährliches Monopol" aufgebaut habe. Die Klägerseite bringt erwartungsgemäß keine neuen Argumente aufs Tapet, sondern nimmt die Argumentation der vorherigen Runden im Prozess erneut auf. Auch die Konsequenzen, die das Gericht gezogen hat, seien richtig: "Das Bezirksgericht hat angemessen reagiert, indem es diese strukturellen und verfahrenstechnischen Lösungen für Microsofts weitreichende illegale Aktivitäten beschlossen hat."

Außerdem nahm das US-Justizminister den Richter der ersten Instanz, Thomas Penfield Jackson, in Schutz. Er habe einen "fairen und effizienten Prozess" geführt Jackson war in den letzten Tagen in die Kritik geraten, nachdem in der Vorabveröffentlichung eines Buches über den Prozess erneut harsche Äußerungen des Richters gegenüber Microsoft bekannt wurden. Jackson war Bill Gates vor, er habe einen "Napoleon-Komplex" und meinte, einige Microsoft-Manager würden sich "nicht wie Erwachsene" verhalten. Rechtsexperten in den USA wunderten sich schon, wieso Jackson mit solchen Äußerungen an die Öffentlichkeit trete – immerhin könnte es passieren, dass das Verfahren vom Berufungsgericht an die erste Instanz zurück verwiesen wird. Damit wäre Jackson erneut mit dem Prozess betraut; angesichts seiner Äußerungen hätte Microsoft dann aber einige Argumente in der Hand, das Verfahren erst einmal platzen zu lassen. Einige Beobachter gehen davon aus, dass das Berufungsgericht, sollte es den Fall an die erste Instanz zurückverweisen, Jackson vom Verfahren ausschließen wird. Auch Microsoft hatte schon in der Stellungnahme zum Berufungsverfahren Richter Jackson hart angegriffen. Das US-Justizministerium erklärte dagegen in seinem Schreiben, die Äußerungen Jacksons bewiesen keine Vorurteile gegenüber Microsoft.

Jackson hatte Microsoft im Juni letzten Jahres zur Zweiteilung verurteilt. In seiner faktischen und juristischen Bewertung des Falls hatte er festgehalten, Microsoft habe seine Position genutzt, "um den Markt für Web-Browser zu monopolisieren". Das Unternehmen habe in mehreren Punkten gegen die kartellrechtlichen Bestimmungen des so genannten Sherman-Akts verstoßen und mit wettbewerbswidrigen Mitteln seine Monopolposition aufrechterhalten.

Nach der Vorlage des Dokuments durch das US-Justizministeriums können Antwortschreiben der beiden Parteien im Prozess bis zum 29. Januar (Microsoft) respektive 2. Februar (US-Regierung) eingereicht werden. Mündliche Verhandlungen sind für den 26. und 27. Februar vorgesehen.

Das am heutigen Freitag eingereichte Dokument des US-Justizministeriums dürfte die letzte Aktion der bisherigen Verhandlungsführer des US-Justizministeriums im Kartell-Prozess gegen Microsoft gewesen sein. Der designierte US-Präsident Geroge W. Bush jr., der am 20. Januar in sein Amt eingeführt werden soll, wird sicherlich noch vor den weiteren Verhandlungsetappen neue Beamte im Antitrust-Department des Justizministeriums einsetzen. Für den Fall, dass dies zu einer freundlicheren Haltung der US-Regierung gegenüber Microsoft in dem Prozess führen sollte, hatten die am Verfahren auf Klägerseite beteiligten 19 US-Bundesstaaten bereits erklärt, dass sie den Prozess notfalls auch ohne Unterstützung der US-Bundesregierung bis zur letzten Instanz durchfechten wollen. (jk)