Frankreich: Uber muss in Paris 150.000 Euro Strafe zahlen

In der Berufung hat ein französisches Gericht eine Geldstrafe gegen das umstrittene US-Startup bestätigt und erhöht. Es geht um den inzwischen in vielen Ländern eingestellten Dienst UberPop.

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Uber

(Bild: dpa, Lukas Coch)

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Online-Mitfahrdienst Uber

Teilen statt Besitzen: Der Mitfahrdienst Uber gilt wie der Zimmervermittler AirBnB allen Protagonisten der Sharing Economy als erfolgreiches Vorbild. Doch ist der Dienst sehr umstritten, Geschäftsmodelle wie die von Uber und Airbnb stellen Politik und Wirtschaft vor neue Herausforderungen.

Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber ist in Frankreich in zweiter Instanz zu 150.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Pariser Berufungsgericht bestätigte am Montag eine Gerichtsentscheidung von Oktober 2014, die Uber betrügerischer Geschäftspraktiken bezichtigte. Damals waren dem US-Startup noch 100.000 Euro Strafe aufgebrummt worden, weil es seinen Dienst UberPop fälschlicherweise als legales Mitfahrangebot dargestellt habe.

Bei UberPop werden über eine Smartphone-App Fahrgäste gegen Provision an private Autofahrer vermittelt. In diversen europäischen Ländern- auch in Deutschland - wurde UberPop nach Gerichtsurteilen eingestellt. Uber setzt hierzulande nun hauptsächlich auf die Vermittlung von Mietwagen mit Fahrern und hat sich zuletzt aus den meisten Großstädten zurückgezogen. Derzeit ist das Unternehmen nur noch in Hamburg und Berlin aktiv. In der Hauptstadt vermittelt Uber zurzeit nur herkömmliche Taxi-Fahrten.

Trotz Gegenwind in Europa und auch einigen Schwierigkeiten mit US-Behörden haben die Investoren den Glauben an Uber nicht verloren. Medienberichten zufolge hat Uber seine Firmenbewertung bei seiner jüngsten Finanzierungsrunde auf über 60 Milliarden Dollar hochgeschraubt. Das Startup aus San Francisco erhält demnach weitere gut zwei Milliarden Dollar von Investoren. (vbr)