Keine Störerhaftung bei öffentlichen WLANs: Bundesrat winkt Gesetzesänderung durch

Der Bundesrat hat die vom Parlament beschlossene Änderung des Telemediengesetzes durchgewinkt und die Zweifel der Experten übergangen. Mit der Gesetzesänderung soll die Störerhaftung für WLAN-Anbieter abgeschafft werden.

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WLAN-Spot in Berlin

(Bild: dpa, Stephanie Pilick)

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Der Bundesrat hat am Freitag wie erwartet der vom Bundestag beschlossenen Änderung des Telemediengesetzes (TMG) zugestimmt. Mit der Gesetzesänderung soll klargestellt werden, dass Betreiber von öffentlichen Funknetzen (WLAN) ebenso von der Haftung für Rechtsverstöße freigestellt sind wie Festnetzanbieter. Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und kann dann in Kraft treten. Die Bundesregierung will das Gesetz 2018 überprüfen.

Mit einem kleinen Zusatz in §8 TMG will der Gesetzgeber die sogenannte "Störerhaftung" für WLAN-Anbieter und damit deren Haftungsrisiko abschaffen. Der Gesetzesänderung ging ein jahrelanges Tauziehen voraus, an dessen Ende ein Kompromiss steht, den zahlreiche Juristen für nicht ausreichend halten. Denn vor der zivilrechtlichen Inanspruchnahme durch Abmahnungen schützt das neuen TMG die WLAN-Betreiber nicht ausdrücklich. Die Koalition hält die Neuregelung hingegen für tragfähig.

Auch die Experten im Bundesrat sehen in Gesetzesänderung eine mögliche Schwäche. Es sei zu bedauern, dass "Rechtsunsicherheit bestehen bleibt", heißt es in einer Empfehlung der Ausschüsse. Die Länderkammer solle die Bundesregierung zu einer zeitnahen Überprüfung der Wirksamkeit auffordern. Insbesondere solle die Bundesregierung das zu erwartende Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Mc Fadden gegen Sony Music daraufhin prüfen, ob das Gesetz erneut angepasst werden müsse. Der Vorschlag der Ausschüsse fand im Bundesrat keine Mehrheit.

In dem EuGH-Verfahren geht es um Ansprüche von Sony Music gegen den Piraten Tobias McFadden, der ein offenes WLAN betreibt. Das Münchner Landgericht hatte wegen der übergeordneten Bedeutung den EuGH hinzugezogen. Der Generalanwalt hat sich in seiner Empfehlung bereits für eine Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Anbieter ausgesprochen. Das Gericht muss dem jedoch nicht folgen. Ein Urteil wird im Laufe des Jahres erwartet. (vbr)