IT-Branchenverband lehnt Scanner-Abgabe ab

Der Brancheverband BITKOM hat jetzt die gerade verabschiedete Änderung des Urheberrechtsgesetzes abgelehnt.

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Der Bundesverband für Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat jetzt die gerade verabschiedete Änderung des Urheberrechtsgesetzes abgelehnt, der zufolge zukünftig auf alle Scanner und Faxgeräte eine Abgabe fällig ist. Bisher waren Geräte, die weniger als zwei Din-A4-Seiten pro Minute kopieren konnten, von einer solchen Abgabe befreit. BITKOM befürchtet nun, daß in Folge der Gesetzesänderung Scanner und Fax-Geräte um 46,80 Mark teurer werden, was für den Handel verheerende Auswirkungen haben könnte: "Mit dieser Gesetzesänderung treibt das Bundesjustizministerium Verbraucher, Händler und Hersteller ins Ausland", meint BITKOM-Präsident Volker Jung. Da die Geräte nun erheblich teurer werden, befürchtet der Verband, dass die Kunden nach Preisvergleichen über das Internet im Ausland einkaufen, da es dort wegen der fehlenden Abgabe die Geräte erheblich billiger gebe.

Für rechtlich bedenklich hält BITKOM es zudem, dass auch Rollen-Faxgeräte als Kopierer eingestuft wurden, da mit diesen Geräten keine direkten Kopien von Zeitschriften oder Büchern hergestellt werden können. Der Verband bemängelt zudem das Verfahren, mit dem diese Gesetzesänderung durchgebracht wurde. Dem Bundesjustizministerium wirft BITCOM vor, sie ohne Anhörung von Verbraucherschützern, Händler- und Herstellerverbänden "durch die Institutionen geschleust" zu haben. Der Änderungsvorschlag wurde im Huckepack-Verfahren an ein Gesetzesvorhaben zur Umsetzung der Richtline zur vergleichenden Werbung angehängt. "Diese Vorgehensweise ist mehr als verwunderlich, da zur Zeit gerade eine Änderungsgesetz zum Urheberrecht diskutiert wird. Man hätte erwarten dürfen, dass die aktuelle Änderung des Urheberrechtsgesetzes in diesem Zusammenhang vorgenommen wird", meint Jung.

BITKOM fordert nun, dass die Gesetzesänderung wieder rückgängig gemacht wird und neue Tarife festgelegt werden. (axv)