Aktionärsklage gegen Blackberry scheitert auch in Berufung

Nach dem Scheitern des Blackberry-Topmodells Z10 im Jahr 2013 fiel der Aktienkurs der Firma stark. Eine Sammelklage, die Blackberry beschuldigt, Anleger bewusst in die Irre geführt zu haben, ist gescheitert. Neue Beweise könnten das Blatt jedoch wenden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 4 Kommentare lesen
Eine Hand greift nach einem von 3 Blackberrys

Weil es angeblich neue Beweise gibt, geht der Fall zurück zum Bundesbezirksgericht.

(Bild: dpa, Bagus Indahono)

Lesezeit: 3 Min.

Anfang 2013 brachte Blackberry das neue Betriebssystem Blackberry 10 und das damit laufende Oberklassehandy Z10 heraus. Das sollte dem kanadischen Unternehmen zu neuen Höhenflügen verhelfen. Doch die neuen Geräte verkauften sich schlecht. Blackberry musste insbesondere auf das Z10 hohe Abschreibungen vornehmen und schrieb im zweiten Quartal 2013 fast eine Milliarde US-Dollar Verlust. Investor Marvin Pearlstein fühlte sich getäuscht und klagte Blackberry im Herbst 2013. Die Sammelklage ist nun auch in zweiter Instanz gescheitert. Doch das Berufungsgericht gewährt noch eine Chance.

Pearlstein meint, das Blackberry-Management habe bei den Investoren Hoffnungen geweckt, obwohl es wusste, dass sich die neue Gerätegeneration nicht gut verkaufen werde. Das Unternehmen stellt das in Abrede. Bereits das Bundesbezirksgericht für das südliche New York hatte die Klage abgewiesen, weil schon die Vorwürfe der Klage keine ausreichende Schlussfolgerung auf absichtliche Irreführung zuließen. Dem hat sich das Berufungsgericht nun in einem abgekürzten Verfahren angeschlossen.

Trotzdem geht der Fall zurück ans Bundesbezirksgericht. Die Kläger hatten versucht, ihre in erster Instanz abgewiesene Klage durch eine Abänderung zu retten. Dazu beriefen sie sich auf neue Beweise. Das Bundesbezirksgericht lehnte die Abänderung aber ohne Begründung ab. Nun hat das Berufungsgericht dem Bezirksgericht aufgetragen, den Antrag auf Abänderung der Klage erneut zu prüfen und eine etwaige Ablehnung zu begründen.

Im November 2013 musste Blackberry-CEO Thorsten Heins den Hut nehmen.

(Bild: dpa, Oliver Berg)

Die neuen Beweise drehen sich um einen Bericht des Investmentunternehmens Detwiler Fenton aus dem April 2013. Detwiler Fenton berichtete damals, es würden mehr Z10 zurückgegeben als neue verkauft. Blackberry widersprach dem heftig. Die Kunden seien zufrieden, die Rücklaufquoten lägen im Branchenschnitt, und der Bericht sei "im Wesentlichen falsch und irreführend". Blackberry rief sogar die Behörden in Kanada und den USA zu Maßnahmen gegen Detwiler Fenton auf.

Doch inzwischen geht aus einer eidesstattlichen Erklärung der Anklage im Fall US v. Dunham hervor, dass ein Manager eines Mobilfunk-Händlers Detwiler Fenton mit "sehr spezifischen, vertraulichen Finanzdaten und Informationen über Absatz und Rückläufer" des Z10 versorgt hatte. Die Vermutung, dass Blackberry diese Zahlen kannte, liegt nahe. Die Kläger möchten anhand der eidesstattlichen Erklärung beweisen, dass Blackberry durch das Abstreiten des schlechten Absatzes seine Aktionäre bewusst in die Irre geführt hat.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier ein externes Video (Kaltura Inc.) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Kaltura Inc.) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Das aktuelle Verfahren ist beim US District Court Southern District of New York als Pearlstein v. Blackberry Limited bekannt (Az. 13-CV-7060). Beim US Court of Appeals for the Second Circuit heißt es Cox v. Blackberry Limited (Az. 15-3991).

(ds)