Steuerprüfung in Japan: Apple zahlt angeblich 105 Millionen Euro nach

Einem Bericht zufolge musste Apple in Japan Steuern nachzahlen. Die Gewinne der japanischen Tochterfirma seien zu niedrig ausgewiesen worden, weil Gelder an eine andere Tochtergesellschaft in Irland flossen.

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Apple

(Bild: dpa, Christoph Dernbach)

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Japanische Steuerbehörden haben lokalen Medienberichten zufolge eine Steuernachzahlung von umgerechnet rund 105 Millionen Euro von Apple gefordert, nachdem eine japanische iTunes-Tochterfirma Gewinne zu niedrig ausgewiesen habe. Der geforderte Betrag wurde angeblich bereits bezahlt. Die japanische Apple-Tochter habe einen Teil der Gewinne an eine weitere Tochtergesellschaft des iPhone-Konzerns in Irland für die Lizenzierung von Software überwiesen, führt die Nachrichtenagentur Reuters unter Verweis auf den japanischen Sender NHK aus.

Die EU-Kommission hatte Ende August die Steuervereinbarungen zwischen Apple und Irland für unzulässige Beihilfen erklärt und eine Nachzahlung von bis zu 13 Milliarden Euro angeordnet. Ein Großteil von Apples Auslandsgeschäft wird offenbar über irische Tochterfirmen abgewickelt. Apple-Chef Tim Cook bezeichnete die Nachforderung als “politischen Scheiß”, der Konzern sei der größte Steuerzahler der Welt. Apple und Irland haben angekündigt, gegen die Entscheidung vor Gericht zu ziehen.

EU-Finanzminister mehrerer Länder, darunter Österreich, Frankreich und Italien haben inzwischen Interesse an der Apple auferlegten Steuernachzahlung bekundet. Ende vergangenen Jahres hat der iPhone-Konzern einem Bericht zufolge nach Steuerermittlungen in Italien bereits eine Summe von 318 Millionen Euro nachgezahlt.

Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es bislang, dass auf den ersten Blick nicht davon auszugehen sei, dass sich durch die Nachforderungen irgendwelche Auswirkungen auf Deutschland ergeben könnten. "Die zuständigen deutschen Behörden prüfen jetzt die Auswirkungen der Entscheidung der EU-Kommission", hatte ein Sprecher Anfang des Monats erklärt. In München ist der Sitz der Apple-Vertriebsgesellschaft in Deutschland. Diese ist nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nach geltendem Recht besteuert worden.

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(lbe)