Verbraucherschützer: Automatisiertes Fahren muss datensparsam und manipulationssicher sein

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat einen Forderungskatalog für das vernetzte, hochautomatisierte und autonome Fahren sowie ein Datenschutzgutachten vorgelegt, der bis zu Haftungsfragen in "Dilemmasituationen" reicht.

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Verbraucherschützer: Automatisiertes Fahren muss datensparsam und manipulationssicher sein

(Bild: Audi)

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Angesichts vieler offener Fragen rund um das vernetzte Auto und das autonome Fahren wirbt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) für eine breite gesellschaftliche Debatte, bevor Wirtschaft und Politik weitere Fakten schaffen. Insbesondere Unfall-, Haftungs- und Datenschutzaspekte müssten öffentlich diskutiert werden, verlangte vzbv-Vorstand Klaus Müller am Dienstag in Berlin. Der Verband hat dazu ein Positionspapier und ein Rechtsgutachten zur Kontrolle der anfallenden großen Datenmengen vorgelegt.

Für Müller ist klar: "Der Fahrer muss Besitzer der Daten sein und selbst entscheiden können, mit wem er sie teilt und welche Geschäftsmodelle er zulässt." Der Staat habe hier einen "dringend zu erfüllenden" Schutzauftrag, ergänzte Gerhart Baum, dessen Rechtsanwaltskanzlei das Gutachten im Auftrag des Verbands erstellt hat. Dieser leite sich vor allem aus dem noch vergleichsweise jungen Computergrundrecht ab. Ihm werde angst und bange, dass im Auto aufgezeichnet werden könne, wenn der Fahrer den Sitz verstelle, das Licht einschalte, zu spät in den nächsten Gang schalte oder welches Fahrziel angesteuert werde. Wenn etwa Google oder andere IT-Konzerne diese Informationen "zu anderen kommerziellen Zwecken" verwenden wollten, sei Misstrauen angebracht.

"Transparenz muss hergestellt werden", betonte der frühere Bundesinnenminister daher. Dem Menschen müsse dabei "die Datenhoheit" zukommen, diese dürfe ihm nicht "durch eine pauschale Einwilligung beim Kauf des Autos" abgenommen werden. Der Datenschutz müsse laut dem Prinzip "Privacy by Design" im System selbst verankert werden. Nur wenn dieses "möglichst datensparsam arbeitet", liefen auch Hackerangriffe und IT-Sicherheitsdebakel weitgehend ins Leere. Hier sei eine Kehrtwende nötig, da "unser ganzes Verkehrsrecht bisher nicht auf Datenschutz abstellt".

Um einen unautorisierten Zugang insbesondere zu personenbezogenen Informationen zu verhindern, weniger sensible Daten aber weitergeben zu können, sprach sich Baum für ein Trust-Center als neutraler Vermittlungsinstanz aus. Damit könnte es möglich werden, etwa nur einen "Score-Wert" statt detaillierter Fahrinformationen an die Versicherung zu schicken.

Aktuell Sorgen bereitet Marion Jungbluth, vzbv-Teamleiterin Mobilität und Reisen, vor allem ein dräuender Gesetzentwurf der Bundesregierung für hochautomatisiertes Fahren. Dabei könne der Fahrer die Hände vom Lenker nehmen und sich anderen Tätigkeiten zuwenden. Die große Gefahr sieht die Expertin dabei, "dass der Fahrer genau in dem Moment, in dem das System versagt, wieder mit der Herrschaft darüber konfrontiert wird". Der Schwerpunkt der Haftungs sei daher in Richtung Hersteller zu verlagern. Diese hätten sicherzustellen, dass das System schon zum Start maximal sicher sei.

Auch "Dilemmasituationen", in denen verschiedenen Personen von einem autonomen System zu überfahren werden drohten, dürfe die Politik "nicht dem Hersteller oder den Gerichten überlassen", forderte Müller. Er sei hier sehr gespannt, was aus der von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ins Leben gerufenen Ethik-Kommission fürs autonome Fahren herauskomme. Schon das Fahren mit Autopilot brauche gesetzliche Mindeststandards. Die Gutachter bringen dazu auch eine Schlichtungsstelle ins Gespräch. (anw)