Autonomes Fahren: Regierung will, dass sich der Fahrer nicht komplett abwendet

Verkehrs- und Justizministerium haben sich laut einem Zeitungsbericht auf Regeln für autonomes Fahren im Alltag geeinigt. Demnach haftet der Hersteller nur dann, wenn der Fahrer seine Aufmerksamkeitspflicht erfüllt hat und trotzdem ein Unfall geschieht.

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Autonomes Fahren: Regierung will, dass sich der Fahrer nicht komplett abwendet

(Bild: Audi)

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Die Bundesministerien für Verkehr und Justiz haben sich laut einem Zeitungsbericht weitgehend auf Regeln für das autonome Fahren im Alltag auf deutschen Straßen geeinigt. Demnach müssten automatische Systeme "jederzeit durch den Fahrzeugführer übersteuerbar oder deaktivierbar" sein. Sie müssten ihre eigenen Grenzen erkennen können und dazu in der Lage sein, "optisch, akustisch oder haptisch" anzuzeigen, dass der Fahrer eingreifen muss, etwa bei schlechtem Wetter oder bei technischen Störungen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Ihr liegt nach eigenen Angaben ein Referentenentwurf vor. Dieser befinde sich noch in der Ressortabstimmung.

Die Ministerien wollen also Insassen eines automatisierten Autos dazu bringen, sich nicht völlig vom Verkehrsgeschehen abzuwenden und auf dem Fahrersitz zu bleiben. Es gebe zwar "Fahrphasen, in denen das System das Fahrzeug steuere", beim "hoch- und vollautomatisierten Fahren könne aber auf einen Fahrzeugführer nicht ganz verzichtet werden".

Autonome Autos sollen mit einer Blackbox ausgestattet sein. Sie soll Daten von der Fahrt aufzeichnen. Aus ihnen ließe sich dann nach einem Unfall im Idealfall rekonstruieren, ob zu dem Zeitpunkt der Mensch oder das System das Auto gelenkt hat. Diese Daten seien "zuständigen Behörden auf deren Verlangen zu übermitteln".

Der Bundesrat hatte Anfang November einen Gesetzentwurf befürwortet, der mehr Rechtssicherheit beim automatisierten Fahren schaffen soll. Dabei geht es darum, dass der Fahrer die eingesetzten Hilfsmittel für automatisierte Funktionen "übersteuern" oder abschalten können muss. Allerdings soll Verkehrsminister Alexander Dobrindt noch Unstimmigkeiten mit Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) über Haftungsprivilegien gehabt haben.

Zum Themenkomplex automatisiertes Fahren hatte der Verbraucherschutz Bundesverband vor zwei Wochen eigene Vorstellungen vorgelegt. Neben Datensparsamkeit und Manipulationssicherheit forderten sie auch, dass der Schwerpunkt der Haftung zu den Herstellern verlagert werden sollte. Diese hätten sicherzustellen, dass das System schon zum Start maximal sicher sei. Dem aktuellen Gesetzentwurf aber nach kommt der Hersteller nur dann ins Spiel, wenn der Fahrer seine Aufmerksamkeitspflicht erfüllt hat und trotzdem ein Unfall passiert.

Anfang 2017 sollen Verbände gehört und der Entwurf ins Kabinett eingebracht werden. "Autofahrer können nicht für Fehler der Technik haften, wenn diese das Auto steuert", wandte laut dem Bericht nun schon SPD-Fraktionsvize Sören Bartol ein. "Wir brauchen eine ernsthafte Debatte, was die Technik bereits kann und wann noch die Fahrerinnen und Fahrer die Verantwortung tragen."

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(Bild: Tesla)

(anw)