Gericht: Telekom muss vorerst keine Großhandels-Flatrate anbieten

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am heutigen Freitag entschieden, dass die Telekom vorerst keine Großhandelsflatrate anbieten muss.

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Von
  • Axel Vahldiek

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am heutigen Freitag entschieden, dass die Telekom vorerst keine Großhandelsflatrate anbieten muss. Hierzu hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) den Rosa Riesen Ende des letzten Jahres verpflichtet. Die in dem Eilverfahren vorzunehmende Interessenabwägung falle zugunsten der Telekom aus, teilte das Gericht mit.

Unklar ist bislang, ob die Telekom ihr bereits bestehendes Angebot einer Großhandelsflatrate nun wieder zurückziehen wird. Als die Telekom die Klage einreichte, versprach sie gleichzeitig, dass auch ein Sieg in diesem Verfahren keine Auswirkung auf dieses Angebot habe. Bisher hat sich die Telekom nicht zu der Entscheidung geäußert.

Zur Begründung der Entscheidung durch das Gericht siehe auch: Ohne T-Online-Flatrate kein Bedarf für Großhandels-Flatrate (axv)