Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

Der Fahrer eines Elektroautos parkte an einer Ladestation, ohne seinen Wagen zu laden. Er wurde abgeschleppt und ging dagegen vor Gericht.

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Urteil: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen

An dieser Station darf nur zum Laden geparkt werden.

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Fahrer von Elektroautos dürfen laut einem Urteil nur auf dem Parkplatz einer Ladestation parken, wenn sie ihren Wagen dort auch tatsächlich aufladen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden. Ein Fahrer hatte vergeblich gegen ein Abschlepp-Unternehmen geklagt, das ihm 150 Euro in Rechnung gestellt hatte. Das Urteil (Az. 227 C 76/16) wurde nach Angaben des Gerichts vom Freitag bereits am 16. November 2016 gesprochen.

Der Kläger hatte ein gemietetes Elektrofahrzeug auf einem Straßenabschnitt abgestellt, der zur Privatstraße umgewidmet und mit einem Halteverbotsschild mit dem Zusatz "widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" versehen worden war. Auf einem zweiten Schild stand "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei". Der Fahrer schloss das Auto jedoch nicht an, da eine der beiden vorhandenen Ladestationen bereits belegt war und an der zweiten das Kabel nicht zum Fahrzeug passte.

Vor Gericht argumentierte der Kläger, die Eigentümerin der Privatstraße habe kostenfreien Parkraum für alle Elektrofahrzeuge anbieten wollen. Dieser Ansicht folgte das Gericht aber nicht. Die Eigentümerin habe durch Beschilderung ausgedrückt, dass Parken grundsätzlich verboten sei und sie nur geparkte Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges auf dem Gelände innerhalb der gekennzeichneten Flächen dulde. Der Fahrer legte Berufung gegen das Urteil ein. (mit Material der dpa) / (anw)