Widerstand gegen Pkw-Maut wächst im Bundesrat

Auch nach der erneuten Überarbeitung der Mautgesetze kommt neuer Widerstand im Bundesrat auf. Die Länder fordern, bestimmte Autobahnabschnitte von der Maut auszunehmen, weil sie Nachteile für den Verkehr in Grenzregionen erwarten

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Widerstand gegen Pkw-Maut wächst im Bundesrat
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  • dpa

Die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse für die Sitzung der Länderkammer am 10. März, in der über die geplanten Änderungen beraten werden soll, lassen auf Widerstand der Bundesländer gegen die überarbeiteten Mautgesetze von Verkehrsminister Alexander Dobrindt schließen.

Dobrindt lehnt weitere Ausnahmen für Grenzregionen ab. Es sei ja schon ins Gesetz aufgenommen worden, dass ausländische Straßenbenutzer nur auf Autobahnen, nicht aber auf Bundesstraßen Maut zahlen müssen.

(Bild: dpa)

So sollen nach einem Vorschlag Autobahnabschnitte von der Maut freigestellt werden, „wenn dies zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Unternehmen in Grenzregionen gerechtfertigt ist“. Die Ausschüsse bezweifeln auch, ob sich die Maut für den Staat lohnt und mit EU-Recht sowie „den Grundgedanken und Zielen der europäischen Einigung vereinbar ist“. Zu bedenken geben die Ausschüsse auch, dass „die Infrastrukturabgabe Schranken zwischen Deutschland und seinen europäischen Nachbarn aufbaut.“ Über die Empfehlungen muss das Plenum des Bundesrats noch abstimmen.

Die Bundesratsausschüsse bezweifeln zudem, „dass die voraussichtlichen Mauteinnahmen die Ausgaben noch decken können“, so der Verkehrsausschuss. Die Maut bleibe „mit einem nicht vertretbaren Bürokratieaufwand verbunden“. Der Finanzausschuss fordert „nunmehr ausreichend valide Berechnungen“.

Das Bundeskabinett hatte im Januar Änderungen der seit 2015 geltenden Mautgesetze beschlossen, um einen mit der EU-Kommission vereinbarten Kompromiss umzusetzen, damit Brüssel die Maut genehmigen kann. Die Pläne sind im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Länderkammer könnte sie aber verzögern, indem sie den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anruft.

Der „Fachbereich Europa des Deutschen Bundestages“ hatte zuletzt eingewendet, das Gesetz entspreche nicht dem EU-Recht, weil die Bundesregierung plant, ausschließlich die Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen über eine niedrigere Kfz-Steuer zu entlasten.

(fpi)