Autonomes Fahren: Uber will Streit mit Google-Schwester Waymo zum Schiedsgericht umleiten

Wenn es nach dem Fahrdienstvermittler Uber geht, soll der Streit mit der Google-Schwester Waymo um den mutmaßlichen Diebstahl von Radar-Technik hinter verschlossenen Türen entschieden werden. Ein Anwalt beantragte die Verhandlung vor einem Schiedsgericht.

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Uber

(Bild: dpa, Christoph Dernbach/Archiv)

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  • dpa

Uber will im Streit über den Vorwurf des Diebstahls von Google-Technik ein öffentliches Gerichtsverfahren vermeiden. Ein Uber-Anwalt kündigte in einer Anhörung am Donnerstag an, dass der Fahrdienst-Vermittler stattdessen eine Verhandlung vor einem Schiedsgericht beantragen werde, wie unter anderem die Financial Times aus dem Gerichtssaal berichtete. Der Fall würde dann nicht von Geschworenen, sondern hinter verschlossenen Türen von drei Richtern entschieden.

Die Google-Schwesterfirma Waymo, in die die Entwicklung von Roboterwagen-Technik ausgelagert wurde, wirft Uber vor, in seinen selbstfahrenden Autos gestohlene Technik einzusetzen. In der Klage geht es speziell um Laser-Radare, mit denen die Fahrzeuge ihre Umgebung abtasten.

Der Waymo-Klage zufolge lud einer der bis dahin wichtigsten Roboterwagen-Entwickler der Firma, Anthony Levandowski, vor seinem Abgang Anfang 2016 rund 14.000 vertrauliche Dateien herunter. Levandowski gründete danach das auf selbstfahrende Lastwagen spezialisierte Start-up Otto, das wenige Monate später für 680 Millionen Dollar von Uber gekauft wurde. Ubers Laser-Radare wiesen technische Ähnlichkeit mit Waymo-Eigenentwicklungen auf, heißt es. Levandowski war zugleich über Jahre hinweg ein maßgeblicher Entwickler der Laser-Radare der Google-Autos.

Uber wies die Vorwürfe in einer ersten Reaktion zurück als Versuch, einen Konkurrenten auszubremsen. Eine förmliche Antwort vor Gericht muss Uber bis Ende März abgeben. Waymo will auch die Roboterwagen-Entwicklung bei dem Fahrdienst-Vermittler per einstweiliger Verfügung stoppen lassen.

Uber beziehe sich in der Forderung nach einer Schiedsgericht-Verhandlung auf die Regelungen von Levandowskis Arbeitsvertrag mit dem Internet-Konzern, schrieb die Financial Times. Allerdings verklagte Waymo nicht Levandowski persönlich, sondern nur die Firmen Otto und Uber. Für Anfang Mai ist eine erste Anhörung in dem Fall angesetzt. (msi)