Arbeitsbedingungen bei Facebook-Kontrolleuren im Behördenfokus

Nach Vorwürfen über mangelnde psychologische Betreuung beim Facebook-Dienstleister Arvato haben sich nun die zuständigen Behörden eingeschaltet. Nach Presseberichten soll es bereits Verbesserungen geben.

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Arbeitsbedingungen bei Facebook-Kontrolleuren im Behördenfokus

(Bild: dpa / Christoph Dernbach)

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Der von Facebook mit der Kontrolle von Nutzerbeiträgen beauftragte Dienstleister Arvato steht nun selbst unter Beobachtung. Nach einem Bericht in der aktuellen Ausgabe des Magazins Der Spiegel prüft das Berliner Landesamt für Arbeitssschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LaGetSi) derzeit Vorwürfe von Mitarbeitern, die sich über eine unzureichende psychologische Betreuung beklagen. Ende Februar seien demnach Mitarbeiter befragt und Unterlagen der Bertelsmann-Tochter mitgenommen worden.

Eine nach Medienberichten dreistellige Zahl an Angestellten prüft seit vergangenem Jahr, ob von Facebook-Nutzern gemeldete Inhalte gegen die Regeln des sozialen Netzwerks verstoßen. Dabei müssten die Angestellten im Minutentakt verstörende Bilder von Gewaltszenen, Kinderpornografie oder Tierquälerei abarbeiten. Ausreichende Erholungsphasen sowie eine umfassende Betreuung fehlten aber. Zudem liege das Gehalt nur geringfügig über dem Mindestlohn. Facebook und Arvato haben die Vorwürfe zurückgewiesen, gewährten allerdings bisher weder Journalisten noch Politikern Zugang zum Betrieb.

Laut dem Bericht des Spiegels hat Arvato nun reagiert und die psychologische Betreuung ausgebaut. Demnach könne man nun nach Angaben der Bertelsmann-Tocher auch außerhalb der Arbeitszeiten Hilfe in Anspruch nehmen. Ein LaGetSi-Sprecher bestätigte die Kontrollen, derzeit "gibt es aber keinen Anlass für ordnungsbehördlichen Handeln". In Zukunft dürfte das Kontrollteam noch stärker im Fokus stehen, wenn ein geplanter Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Maas verabschiedet werden sollte. Nach diesem müssen soziale Netzwerke strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden und rechtswidrige Beiträge innerhalb von sieben Tagen löschen oder sperren, sonst drohen empfindliche Geldstrafen. (chh)