Syrischer Flüchtling klagt nicht weiter gegen Facebook

Sein Fall hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Ein Flüchtling kämpfte vor Gericht gegen Facebook, um Hetzbeiträge löschen zu lassen. Er unterlag jedoch und will nun nicht weiter klagen. Facebook verzichtet indes auf eine Erstattung der Anwaltskosten.

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(Bild: dpa, Stephan Jansen)

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Von
  • dpa

Der syrische Flüchtling, dessen Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel für falsche Anschuldigungen und Hasskommentare missbraucht wurde, will nicht weiter gegen Facebook klagen. "Ich möchte mich auf meine Deutschprüfungen konzentrieren. Außerdem ist der Prozess gefährlich für meine Familien in Syrien und in Deutschland", ließ Anas M. über seinen Anwalt mitteilen.

Anas M. war vor Gericht gezogen, um Facebook gerichtlich dazu zu bringen, die existierenden Verleumdungen in seinem Netzwerk zu löschen und darauf basierende neue Inhalte erst gar nicht zu veröffentlichen. Die Richter des Landgerichtes Würzburg kamen jedoch Anfang März zu dem Schluss, dass Facebook sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu Eigen gemacht hat und deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden kann. Der Syrer hätte nun Berufung zum Oberlandesgericht Bamberg einlegen können.

Anas M.s Rückzug hat auch finanzielle Gründe. Über die Prozesskostenhilfe hat der Flüchtling lediglich die Kosten des Gerichts und die seines Anwalts ersetzt bekommen. Die Kosten der Gegenseite aber muss er im Prinzip selbst tragen. Seines Anwalts Chan-jo Jun zufolge dürften sie zwischen 1.700 bis 2.000 Euro liegen. "Obwohl mir einige Menschen Spenden geschickt haben, werde ich noch viele Monate arbeiten müssen, bis ich das Geld zusammen habe", sagte der 19-Jährige laut Mitteilung. Dem Anwalt zufolge seien bislang etwa 350 Euro gespendet worden. Juns Kanzlei habe auf die Bezahlung verzichtet.

Am Montag erklärte Facebook allerdings, dass der Flüchtling auch die Kosten des Konzerns nicht tragen muss. "Facebook hat niemals im Sinn gehabt, Herrn M. Kosten aufzuerlegen und wird dies selbstverständlich auch nicht tun", sagte ein Facebook-Sprecher laut einer Mitteilung. Facebook werde dementsprechend die Anwaltskosten vor Gericht nicht geltend machen. (msi)