Bundestag bringt Fluggastdatenspeicherung auf den Weg

Von Mai 2018 an soll der Staat auch hierzulande Flugpassagierdaten fünf Jahre lang sammeln, automatisiert mit Sicherheitsdateien abgleichen sowie anderweitig auswerten. Ein entsprechendes Gesetz hat das Parlament nun beschlossen.

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Bundestag bringt die Fluggastdatenspeicherung auf den Weg

(Bild: dpa, Christian Charisius/Archiv)

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Der Staat will von Mai 2018 an nach dem Vorbild der USA oder Großbritanniens Flugpassagierdaten sammeln, automatisiert mit Fahndungs- und Anti-Terror-Dateien abgleichen sowie anderweitig auswerten. Den Gesetzentwurf der Regierung dazu hat nun der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition mit formalen Änderungen verabschiedet.

Die Opposition stimmte geschlossen gegen das Vorhaben, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. Insgesamt werden künftig 60 Datenkategorien erfasst, darunter Essenswünsche, E-Mail- und andere Kontaktadressen sowie eventuelle Vielfliegernummern. Die Passenger Name Records (PNR) müssen zunächst sechs Monate "unmaskiert", danach viereinhalb Jahre ohne direkten Personenbezug gespeichert werden. Gegebenenfalls sollen die Daten auch im zweiten Stadium "re-identifiziert" werden können. Dazu kommen weitgehende Bestimmungen zum Informationsaustausch mit anderen Mitgliedsländern, Europol und Drittstaaten.

Von der Option, neben Flügen aus der EU hinaus auch innereuropäische Strecken zu erfassen, soll laut dem Beschluss Gebrauch gemacht werden. Als nationale PNR-Zentralstelle ist das Bundeskriminalamt (BKA) vorgesehen. Es soll die Informationen an andere Sicherheitsbehörden einschließlich der Geheimdienste weitergeben dürfen. Das Fluggastdaten-Informationssystem einzurichten wird laut offiziellen Schätzungen 78 Millionen Euro kosten. Dazu kommen sollen 65 Millionen Euro jährliche Betriebskosten. Die Luftfahrtunternehmen werden laut Regierungsangaben einmalig bis zu 3,96 Millionen Euro sowie zusätzlich jährlich zwischen 594.000 und 3,7 Millionen Euro aufwenden müssen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft gerade am PNR-Abkommen zwischen der EU und Kanada, ob diese Form der Vorratsdatenspeicherung rechtmäßig ist. Das Gutachten soll bald vorliegen. CDU/CSU und SPD wollten trotzdem der Bitte der Datenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff nicht nachkommen und die Maßgaben der Luxemburger Richter gleich noch berücksichtigen. Gegebenenfalls muss der Gesetzgeber also bald schon nachbessern. (anw)