Kanadas Bundespolizei überdenkt Überwachung von Journalisten

Mehrmals haben kanadische Polizisten völlig unverdächtige Journalisten überwacht, um deren Quellen zu finden. Bedingte Einschränkungen gab es nur bei extrem wichtigen Untersuchungen. Das könnte sich nun ändern.

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4 RCMP-Polizisten in ihrer roten Paradeuniform

Vier Polizisten der Königlich-Kanadischen Berittenen Polizei (RCMP) in ihrer roten Paradeuniform

(Bild: Just a Prairie Boy CC BY 2.0)

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Kanadische Polizeispionage gegen Journalisten

Ein Skandal um Polizeispionage gegen unschuldige Journalisten erschüttert die kanadische Medienbranche. Im ersten aufgedeckten Fall wollte die Polizei undichte Stellen in den eigenen Reihen finden. Sie hatten Journalisten über Polizei-Korruption informiert.

Die kanadische Bundespolizei RCMP überdenkt die Überwachung von Journalisten. Das geht aus internen Dokumenten aus dem November 2016 hervor. Diese Dokumente musste die Behörde nach einer Anfrage nach dem kanadischen Informationsfreiheitsgesetz der Presseagentur Canadian Press herausgeben. Wie andere kanadische Polizeibehörden auch hat die RCMP in der Vergangenheit Journalisten überwacht, die keiner Straftat verdächtigt waren. Dabei sollten die Informanten der Journalisten aufgespürt werden.

Bereits 2003 hatte der damals zuständige Justizminister den Befehl erteilt, bei Untersuchungen mit Bezug zur Nationalen Sicherheit besondere Vorkehrungen bezüglich Journalisten, Politikern, Wissenschaftlern, Trägern religiöser Ämter sowie Gewerkschaftern zu treffen. Solche Personen zu überwachen ist seither nur noch mit Zustimmung hoher RCMP-Offiziere zulässig. Zumindest einmal, 2007, wurde aber auch diese Bestimmung nicht befolgt.

Die RCMP hat den Ministerbefehl offenbar nur auf Fälle der Nationalen Sicherheit bezogen. Ging es etwa um einen korrupten Polizisten oder Bandenkriminalität, nicht aber um die Nationale Sicherheit, durften auch niederrangige Polizisten unverdächtige Journalisten aushorchen. Das könnte sich nun ändern. Nach Offenlegung der internen Dokumente kündigte auch der aktuell zuständige Minister an, eine Adaptierung des Befehls aus 2003 zu prüfen. (ds)