Bundesrat stimmt Gesetz für selbstfahrende Autos zu

Nachdem der Bundestag bereits Ende März einer Gesetzesvorlage zu autonomen Autos zugestimmt hatte, folgte am Freitag das Ja des Bundesrates. Damit ist autonomes Fahren erlaubt, aber mit einigen Einschränkungen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 101 Kommentare lesen
Autonomes Fahren

Auch bei autonomen Autos muss der Fahrende laut dem soeben verabschiedeten Gesetz jederzeit eingreifen können.

(Bild: dpa, Daniel Naupold/Archiv)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Michael Link
Inhaltsverzeichnis

Hoch- und vollautomatisierte Fahrfunktionen sind nach der Zustimmung durch den Bundesrat nun auch in Deutschland erlaubt – vorerst allerdings auf zwei Jahre befristet. Allzu sehr vertraut der Gesetzgeber der maschinellen Intelligenz nicht, denn nach wie vor muss ein Mensch am Lenkrad sitzen und jederzeit wahrnehmungsbereit sein, wie es im Gesetz heißt.

Nach der Gesetzesvorlage, die der Bundestag Ende März verabschiedete – nach Änderungen durch den Verkehrsausschuss gegen die Stimmen der Linken und der Grünen – hatte der Bundesrat noch Nachbesserungsbedarf gesehen. Insbesondere die Haftung bei Unfällen wurde daraufhin präzisiert: Nunmehr haftet der Hersteller, wenn das Fahrzeug selbstständig fährt und der Fahrer nur dann, wenn er das Steuer trotz Aufforderung der Fahrzeugelektronik nicht wieder selbst übernommen hat.

Eine Blackbox zur Protokollierung der Fahrten, Anweisungen und Wechseln von autonome auf menschliche Steuerung ist Pflicht. Sie soll helfen, bei Unfällen zu klären, wer die Verantwortung trug.

Das Gesetz hält im Grundsatz weiterhin an der Halterhaftung fest. Autofahrer müssten sich also nach wie vor zur Regulierung von Schäden an ihre Versicherungen wenden. Um Regressforderungen an die Autohersteller durchzusetzen, würde vermutlich in jedem Fall die Blackbox überprüft. Dieser Prozess sowie die insgesamt höheren Haftungssummen werden Fahrzeugversicherungen verteuern.

Da umfassende Fahrassistenz-Systeme noch nicht verbreitet sind, ist das neue Gesetz zunächst eine Entlastung für die deutschen Autobauer. Sie müssen zum Testen ihrer autonom agierenden Autos nicht mehr ins Ausland.

Die Pflicht-Blackbox soll Fahrtdaten sechs Monate lang speichern. Ein Zugeständnis, denn im ersten Entwurf forderte der Gesetzgeber sogar drei Jahre Speicherdauer, ein für den vorgeblichen Zweck als Unfallprotokoll absurd langer Zeitraum. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht eine maximale Speicherdauer von zehn Sekunden als gerechtfertigt an und alles darüber hinaus als Vorratsdatenspeicherung. (mil)