Bundestag beschließt halbgares Open-Data-Gesetz

Das Parlament hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem digitale Behördendaten maschinenlesbar und entgeltfrei öffentlich zugänglich gemacht werden sollen. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht, die Ausnahmen sind groß.

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Verkehrsstau

(Bild: Ted Kerwin CC-BY 2.0<br>)

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Elektronisch gespeicherte unbearbeitete Daten von Bundesbehörden sollen maschinenlesbar, entgeltfrei sowie transparent der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Einen entsprechenden Entwurf für ein Open-Data-Gesetz hat der Bundestag nach einem längeren Anlauf ohne weitere Aussprache in der Nacht zum Freitag beschlossen. Die große Koalition stimmte für das Vorhaben, Linke und Grüne enthielten sich.

Erfasst sind laut der Initiative auch Metadaten wie Angaben über Herkunft, Struktur und Inhalt der Verwaltungsinformationen. Diese sollen insgesamt über das bestehende Portal GovData verfügbar werden. Ein Anspruch, digitale Daten der Behörden zu erhalten, wird mit dem Entwurf zur Reform des E-Government-Gesetzes aber nicht geschaffen. Anders als beim Informationsfreiheitsgesetz des Bundes wird der Bürger also einen Zugang zu begehrten Bits und Bytes notfalls nicht gerichtlich erstreiten können.

Die Open-Data-Vorgabe gilt für Daten, die in einem Amt "elektronisch gespeichert und in Sammlungen strukturiert vorliegen, insbesondere in Tabellen oder Listen". Enthalten sein dürfen nur Tatsachen, "die außerhalb der Behörde liegende Verhältnisse betreffen". Daten für Forschungszwecke sind außen vor, um potenzielle weitergehende Open-Access-Initiativen nicht zu beeinträchtigen.

Die Gründe, die Behörden daran hintern können, ihre Bestände freizugeben, hat Schwarz-Rot mit einem Änderungsantrag aus dem Innenausschuss zum ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung direkt mit den weit gestrickten Ausnahmebeständen beim Informationsfreiheitsgesetz verknüpft. Diese beziehen sich etwa auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Urheberrechten oder der Privatsphäre.

Ein Zugangsrecht soll zudem nicht bestehen; etwa "aus Gründen der IT-Sicherheit, der statistischen Geheimhaltung", der nationalen und öffentlichen Sicherheit oder "der Betroffenheit schutzbedürftiger Belange" der Geheimdienste und polizeilicher Stellen des Bundes. CDU/CSU und SPD haben ferner klargestellt, dass Veröffentlichungsmöglichkeiten auch aufgrund anderer Vorgaben etwa in Fachgesetzen verwehrt werden oder eingeschränkt sein kann.

Die Bundesregierung soll dem Beschluss zufolge eine zentrale Stelle einrichten, die die Behörden der Bundesverwaltung zu Fragen berät, wie sie ihre informationellen Schätze als offene Daten bereitstellen können. Die Instanz fungiert dem Willen der Abgeordneten nach auch als Ansprechpartner für entsprechende Einrichtungen der Länder. Die Übergangsfrist, um Daten bei "unverhältnismäßig hohen Aufwänden" verzögert zu öffnen, haben sie von drei auf zwei Jahre, die Evaluationszeit auf vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes verkürzt.

Den "einmaligen Erfüllungsaufwand" für das Gesetz hat die Regierung auf rund 16,7 Millionen Euro beziffert, dazu sollen jährliche Kosten von 787.000 Euro kommen. Insgesamt erwartet sie aber "positive volkswirtschaftliche Effekte", die derzeit nur noch nicht quantifiziert werden könnten. Die Bürger profitierten, wenn etwa mit Verkehrs-, Wetter- oder Geodaten Apps oder Internetangebote geschaffen würden, die im täglichen Leben oder im Behördendschungel für Erleichterungen sorgen. Die Verwaltung soll ferner an Image und Akzeptanz gewinnen "durch die verbesserte Nachvollziehbarkeit ihres Handelns". (kbe)