Netzwerkdurchsetzungsgesetz: jugendschutz.net verteidigt seinen Monitoring-Bericht

Ein Monitoring-Bericht von jugendschutz.net genügt der Bundesregierung als empirische Grundlage für das geplante "Netzwerkdurchsetzungsgesetz". jugendschutz.net selbst betonte nun, dies sei eigentlich nicht das Ziel der Studie gewesen.

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Bundesjustizminister Heiko Maas

(Bild: dpa, Maurizio Gambarini/Archiv)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Holger Bleich

Das Bund-Länder-Kompetenzzentrum jugendschutz.net wehrt sich gegen Kritik an seinem Monitoring zu Löschquoten bezüglich strafbarer Inhalte in sozialen Netzwerken. In einer Stellungnahme, die heise online vorliegt, betont jugendschutz.net außerdem, das Monitoring nicht mit dem Ziel durchgeführt zu haben, eine empirische Grundlage für gesetzliche Regelungen zu schaffen.

jugendschutz.net war jüngst In der Diskussion über den Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) in die Kritik geraten. Mit dem Monitoring hatte die Organisation Anfang 2017 Reaktionszeiten von Twitter, YouTube und Facebook auf Meldungen von "strafbaren Beiträgen" überprüft.

Den Monitoring-Bericht der Organisation zog die Bundesregierung in der schriftlichen Begründung zum NetzDG-Gesetzesentwurf als zentrales Argument und einzigen empirischen Nachweis für die Notwendigkeit der neuen Regelung heran. Bundesjustizminister Heiko Maas zitierte außerdem wiederholt die von jugendschutz.net ermittelten Löschquoten, um in der Öffentlichkeit für seinen umstrittenen Netz-DG-Entwurf zu werben.

Der Münchener Medienrechtsprofessor Marc Liesching übte jüngst auf Basis einer IFG-Auskunft scharfe Kritik an dem Monitoring-Bericht von jugendschutz.net. Es seien nur zwei der insgesamt 24 Katalogstraftatbestände, die das NetzDG umfassen soll, geprüft worden. Außerdem monierte der Medienrechtler, dass die Auswahl der nach jugendschutz.net "strafbaren Inhalte", die an Facebook & Co weitergegeben wurden, von Rechtslaien vorgenommen wurde. Nur in "Zweifelsfällen" habe ein Volljurist geprüft. Diese Bewertung durch Laien verwundere jedoch, da vor allem die Vorschrift der Volksverhetzung "selbst für Strafrechtler kompliziert" sei.

In seiner Stellungnahme stellt jugendschutz.net selbst die Verwendung ihres Berichts in der Gesetzesbegründung in Frage: Man habe "das Monitoring nicht mit dem Ziel durchgeführt, eine empirische Grundlage für gesetzliche Regelungen zu schaffen, sondern um Defizite und Potenziale zur Verbesserung der Beschwerdesysteme zu ermitteln." Das Ziel des Gesetzentwurfs, große Plattformen zur Bereitstellung gut funktionierender Beschwerdesysteme anzuhalten, sei aber zu begrüßen.

Das Monitoring sei "im Rahmen eines von BMFSFJ und BMJV beauftragten Projektes, das ein breiteres Ziel verfolgt und weder auf die Löschung von Inhalten noch auf strafbare Hassbotschaften beschränkt ist", erfolgt. jugendschutz.net betonte, dass "die Beurteilung der objektiven Rechtswidrigkeit der maßgeblichen Tatbestände zu seinen Kernaufgaben gehört. Die Beurteilungen seien "von erfahrenen und speziell geschulten Fachkräften" vorgenommen worden. Diese hatten "in Zweifelsfällen die Möglichkeit, einen Volljuristen zur Beurteilung hinzuzuziehen".

heise online hatte vor zwei Tagen bei jugendschutz.net nachgefragt, ob die 180 als strafbar identifizierten Facebook-Postings denn zur Strafanzeige gebracht wurden. Dies verneinte die Organisation: "Nach Abschluss des Testverfahrens hatten Twitter und YouTube 100 Prozent der gemeldeten Inhalte entfernt, sodass keine weiteren Maßnahmen erforderlich waren. Bei Facebook lag die Erfolgsquote im Ergebnis bei 93 Prozent. Die nicht entfernten oder gesperrten Inhalte wurden zur weiteren Veranlassung der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimediadiensteanbieter (FSM) gemeldet."

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(hob)