WLAN-Anhörung: Die Crux mit der Störerhaftung und "herbeigeredete Bedenken"

Kaum einer der Experten war bei einer Anhörung des Bundestags zum geplanten WLAN-Gesetz ganz zufrieden mit dem Regierungsentwurf, am heftigsten wetterten aber ein Staatsanwalt und die Musikindustrie gegen die Initiative.

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Kaffee und WLAN

Kaffee und WLAN: Gäste des Café St. Oberholz in Berlin-Mitte sitzen vor ihren Notebooks.

(Bild: dpa, Kay Nietfeld)

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Begeisterungsstürme löste der Entwurf der Bundesregierung, der Betreibern offener WLANs mehr Rechtssicherheit verschaffen soll, bei einer Anhörung im Bundestag am Montag nicht aus. Die meisten Sachverständigen, die zur erneuten "Änderung des Telemediengesetzes" (TMG) und der darin vorgesehenen Präzisierung der Störerhaftung gehört wurden, hatten an dem Entwurf etwas auszusetzen. Die Gefahr eines vorauseilenden "Overblocking" sei mit dem vorgesehenen neuen Anspruch auf Websperren gegen wiederholte Urheberrechtsverletzungen verknüpft, warnte eine Reihe von Experten.

Besonders übel stieß die Initiative Vertretern der Strafverfolgung und von Rechteinhabern auf. Florian Drücke vom Bundesverband Musikindustrie befürchtete einen "Leerlauf der Rechtsdurchsetzung". Allenthalben sei von Cafés zu hören, die angeblich wegen einer "Abmahnung von 150 Euro" dicht machen müssten, während parallel offenbar immer weniger Gäste bereit seien, überhaupt in angemessenem Umfang Speisen und Getränke zu ordern. Über die Rechteinhaber spreche dagegen keiner, beklagte der Labelvertreter. Dabei sei das "Durchsetzungsverhinderungsgesetz", das sich an alle möglichen Provider richte, mit europäischen Recht nicht vereinbar. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe gerade erst mit seinem Urteil gegen The Pirate Bay betont, dass es möglich sein müsse, gegen Rechtsverletzer angemessen vorzugehen.

Andreas May von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main rieb sich vor allem an dem Ansatz, dass WLAN-Betreiber nicht behördlich verpflichtet werden dürften, "Nutzer zu registrieren" oder die Eingabe eines Passwortes zu verlangen. Dazu komme, dass die meisten Hotspot-Anbieter auch nicht unter die Pflicht nur neuen Vorratsdatenspeicherung fielen. Damit werde die übrige verschärfte Sicherheitsgesetzgebung konterkariert, bezog sich der Strafverfolger etwa auf die neuen Möglichkeiten zur Überwachung von Internet-Telefonie und Messenger-Kommunikation. Für Staatstrojaner "brauche ich erst eine Kennung eines Endgeräts", sonst könne die Spähsoftware nicht aufgespielt werden.

Andererseits beschwor May "Gefahren für die ganze Netzstruktur", wenn WLAN-Server nicht ausreichend abgesichert werden müssten. Daten könnten gestohlen, Rechner trojanisiert werden, führte er aus. Es gehe also nicht nur um Haftungsfreistellungen, sondern um viele Sicherheitsrisiken. Er plädierte daher dafür, Speicher- und Registrierungspflichten mit aufzunehmen etwa über eindeutige Gerätekennungen.

Volker Tripp vom Verein Digitale Gesellschaft hielt derlei Bedenken für "herbeigeredet". Praktische Erfahrungen bei einem Pilotversuch der Medienanstalt Berlin-Brandenburg mit offenen Funknetzen hätten gezeigt, dass kein einziger Fall von Urheberrechtsverletzungen vorgekommen sei. Es handle sich also um eine "rein behauptete Gefahr". Viel größer sei demgegenüber das Risiko, dass WLAN-Anbieter auch unberechtigten Sperransprüchen eher nachkämen. Generell sei die für das Vorhaben ausschlaggebende Störerhaftung "ein deutsches Unikum". Man könne diese für Provider auch "ersatzlos abschaffen", ohne im Gegenzug einen Sperranspruch gegen die Betreiber zu etablieren.