Netzwerkdurchsetzungsgesetz und Zensur: "Das Hauptproblem bleibt"

Vertreter von Google, Reporter ohne Grenzen und der FDP waren sich auf einer Konferenz zu Hass in sozialen Netzwerken einig, dass die von der Koalition vorgesehenen Änderungen am geplanten "Zensurgesetz" nicht weit genug gehen.

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Der bisherige Entwurf von Justizminister Maas für das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht vor, dass offenkundig strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden sollen. In komplizierteren Fällen bekommen die sozialen Netzwerke sieben Tage Zeit.

(Bild: dpa, Michael Kappeler)

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Die Kritik am Prestigeprojekt von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz ebbt auch nach den Korrekturvorschlägen, auf die sich die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD am Freitag prinzipiell verständigt haben, nicht ab. "Das Hauptproblem bleibt", warnte Christian Mihr von Reporter ohne Grenzen am Dienstag auf einer Konferenz der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung zu "Desinformation und Hass in sozialen Netzwerken" in Berlin. Die betroffenen Plattformen wie Facebook, Google oder Twitter würden weiterhin gezwungen, "offensichtlich rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen".

Was dies in der Praxis bedeuten dürfte, machte Arnd Haller klar, Leiter der Rechtsabteilung bei Google für Nord- und Zentraleuropa. Innerhalb der Tagesfrist "kann man nicht sonderlich lange juristisch prüfen, sondern muss bestimmte Parameter vornehmen: im Zweifelsfall löschen wir." Nur wenn bei der allen möglichen "provisorischen Sichtung" erkennbar sei, dass es sich bei einer inhaltlichen Eingabe um eine "Quatschbeschwerde" handle, "werden Inhalte stehen gelassen". Auch Fehlentscheidungen würden so "massiv zunehmen".

Konkret habe Google beispielsweise das umstrittene Satirevideo Jan Böhmermanns gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan bisher zunächst trotz darin enthaltener deftiger Äußerungen auf YouTube belassen, bis gerichtlich geklärt worden sei, inwiefern darin rechtswidrige Inhalte enthalten seien. Haller ließ keinen Zweifel daran, dass ein solcher Beitrag künftig unverzüglich gelöscht werde. Einen Beschwerdeanspruch, wie ihn etwa der Bundesrat über eine Clearingstelle ins Spiel brachte, sehe auch der überarbeitete Gesetzentwurf nicht vor. Dies bedeute angesichts der drohenden hohen Bußgelder: "Ende der Geschichte."

Für Haller steht so außer Frage: "Dieses Gesetz produziert einen Kollateralschaden an der Meinungsfreiheit." Die Änderungen verglich der Jurist mit einer "Operation am offenen Herzen", bei der die Ärzte nicht die richtigen Instrumente dabei hätten, aber trotzdem loslegten. Die eingebaute Klausel zur "regulierten Selbstregulierung" sei zwar "ein richtiger Ansatz", der aber "schlecht umgesetzt" werde. Er betreffe nicht die Fälle der "offensichtlichen Rechtsverletzung", sondern allein weniger kritische Äußerungen, für deren Prüfung schon bisher maximal sieben Tage vorgesehen waren. Zudem machen Tatsachenbehauptungen Haller nach wie vor Kopfscherzen, da hier die Person, die diese geäußert habe, befragt werden müsse. So bleibe für die Ko-Regulierung nur ein unscharfer Rest.

Der Google-Justiziar erinnerte zudem daran, dass hinter strafbewehrten Hassbeiträgen eben Straftäter stünden. Die Netzwerkbetreiber könnten deren Delikte "nur unsichtbar machen für die Allgemeinheit". Eigentlich sei es aber nötig, "an die Verursacher heranzugehen". Anfragen von Ermittlern bezögen sich aber nur zu einem "verschwindend geringen Anteil" auf "Hate Speech", überwiegend gehe es um Eigentumsdelikte wie gestohlene Telefone. An Falschmeldungen, die Maas ebenfalls mit erfasst wissen will, könne man generell "nicht mit der Keule des Rechtsstaats ran".

Die Nachbesserungen, auf die sich die Koalition am Dienstagnachmittag im Rahmen eines noch offen gewesenen Gesamtpakets offiziell verständigt hat, befassten sich nur mit Details, monierte auch Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Als hanebüchen tat sie die Gesetzesbegründung ab, wonach "offensichtlich rechtswidrige" Beiträge daran zu erkennen seien, dass zur Feststellung der Strafbarkeit keine vertiefte Prüfung stattfinden müsse. Die Liberale unterstrich: "Mit dieser Regel geht man einen Weg, der dazu führen muss, dass soziale Netzwerke im Zweifel eher löschen." Die Kommunikationsfreiheit als "elementare Säule unserer Demokratie" sei damit bedroht, zumal über ihre Grenzen Firmen entscheiden müssten.

Welch elementare Bedeutung Videobeweise gerade im Krieg haben, verdeutlichte Hadi Al-Katib vom Syrian Archive. Nur aufgrund veröffentlichter Aufnahmen der verschiedenen Parteien lasse sich überprüfen, ob damit verknüpfte Aussagen richtig seien, erläuterte der Aktivist. Würden solche Beiträge frühzeitig wieder entfernt, "werden wir keine Erinnerung haben, was an einem bestimmten Ort passierte". Mit Abgleichen von Videos des russischen Verteidigungsministeriums mit Google Earth habe die Beobachtungsstelle etwa herausgefunden, dass 70 Prozent der einschlägigen Social-Media-Nachrichten falsch gewesen seien.

Die Änderungen am Regierungsentwurf für die strengeren Regeln für soziale Netzwerke enthalten auch laut den Unterzeichnern der "Deklaration für Meinungsfreiheit" weiterhin "eklatante Mängel". Das Bündnis, dem etwa die Branchenverbände Bitkom und eco, der Chaos Computer Club, der Verein Digitale Gesellschaft sowie die koalitionsnahen Zusammenschlüsse C-Netz und D64 angehören, appellierte am Montag letztmalig an Schwarz-Rot, die fragwürdige Initiative "mit Ausnahme der Pflicht zu inländischen Zustellungsbevollmächtigten" bei großen Plattformen nicht zu verabschieden. Die Verbesserungen reichten nicht aus, um ein "Overblocking" zu verhindern. Das überarbeitete Vorhaben soll trotzdem spätestens am Freitag im Bundestagsplenum abschließend beraten und ohne weitere Korrekturen beschlossen werden. (axk)