Rückgaberichtlinien: Verbraucherzentrale NRW mahnt Apple ab

Wer bei Apple online einkaufte, musste Geräte in Originalverpackung zurücksenden. Dagegen gingen die Verbraucherschützer nun vor – und gegen andere Punkte in den AGB.

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Rückgaberichtlinien: Verbraucherzentrale NRW mahnt Apple ab

So viele Apple-Verpackungen müssen es dann ja auch nicht sein.

(Bild: Twitter / Chris Espinosa)

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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) hat Apple wegen "kundenfeindlichen Bedingungen" in seinem deutschen Online-Laden eine Abmahnung zugestellt. Dabei ging es unter anderem um die Bedingungen für die Rückgabe im Rahmen der 14 Tage andauernden Retourenfrist nach Erhalt der Ware. Apple hatte hier in seinen Geschäftsbedingungen verlangt, dass die Rücksendung nur in Originalverpackung erlaubt ist. Dies ist laut VZ NRW aber rechtswidrig. "Apples Bedingungen konnten so verstanden werden, dass das Recht auf Widerruf ausgeschlossen ist, wenn die Originalverpackung bereits im Abfall steckte", so die Verbraucherschützer.

Weiterhin störte sich die VZ NRW an der Regelung, dass Apple die Apple Watch Edition, die es lange auch in Echtgold gab, nur zurücknahm, solange man sie zuvor zur Überprüfung in einen Apple-Laden brachte. Generell durfte diese Warengruppe laut VZ NRW nur mit Originalquittung und Originalverpackung zurückgeschickt werden.

Unzulässig war laut den Verbraucherschützern auch, dass Apple Geräte nicht zurücknehmen wollte, bei denen bestimmte Sicherheitsfeatures wie der Diebstahlschutz ("Find My iPhone") aktiv blieben. "Kann der Nutzer sie nicht deaktivieren, sollte eine Rückgabe des Geräts beim Online-Store von Apple ausgeschlossen sein." Verbraucher dürften online gekaufte Waren gründlich prüfen. Das wiederum soll Apple laut NRW VZ mit solchen Maßnahmen unterbunden haben.

Ein weiterer Abmahngrund waren außerdem Einschränkungen in der Gewährleistung, die sich ebenfalls in den AGB fanden. Dort hieß es laut der Verbraucherschützer, Kunden könnten einen Fehler nur beanstanden, wenn sie sich "so bald wie möglich" bei Apple meldeten, wozu sie nach dem Gesetz nicht verpflichtet sind. Apple hat die Abmahnung laut Angaben der VZ NRW akzeptiert und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Die AGB seien bereits überarbeitet. Zudem weise Apple online deutlicher auf das gesetzliche Widerrufsrecht hin und habe sein Impressum überarbeitet. Abgemahnt hatte die VZ NRW die Apple-Vertriebstochter Apple Distribution International. (bsc)