G20-Akkreditierungsentzug: Scharfer Streit über Datenschutz und Pressefreiheit

Das Bundespresseamt entschied kurz vor Start des G20-Gipfels, 32 Medienvertretern aufgrund von "Sicherheitsbedenken" die bereits gewährten Akkreditierungen wieder zu entziehen. Datenschützer sind empört über den Umgang mit der schwarzen Liste.

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G20-Akkreditierungsentzug: Scharfer Streit über Datenschutz und Pressefreiheit

G20 in Hamburg

(Bild: fiction of reality, CC BY 2.0)

Lesezeit: 5 Min.
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Neun Pressevertreter mussten am Wochenende beim Medienzentrum für den heftig umkämpften G20-Gipfel draußen bleiben und waren teils vergeblich extra nach Hamburg gereist. Dazu gehören etwa Fotografen für die Bildagentur Action Press, für "Spiegel Online" und den "Weser-Kurier". Wie Kollegen etwa vom ARD-Hauptstadtstudio oder der "taz" meldeten, kontrollierten Bereitschaftspolizisten am Samstag die bereits erhaltenen Akkreditierungsausweise genau und glichen sie mit Namen auf einer zweiseitigen Liste ab.

"Wer drauf steht, bekommt Akkreditierung entzogen", hieß es zu entsprechenden Fotos. Es sei nicht schwer gewesen, die alphabetisch sortierten Namen auf den DIN-A4-Blättern abzulesen oder gar aus der Nähe zu filmen. Jeder Beamte an den Kontrollpunkten habe sein eigenes Exemplar in Händen gehalten.

Dass das Bundeskriminalamt (BKA) vor Veranstaltungen mit Staatschefs oder Ministern eine Sicherheitsüberprüfung durchführt und Journalisten, die eine Akkreditierung erbeten, in einen solchen Abgleich mit speziellen Datenbanken einwilligen müssen, ist ein gängiges Verfahren. Unüblich ist dagegen, dass bereits erteilte Genehmigungen für eine Berichterstattung im Nachgang wieder für ungültig erklärt werden.

Datenschützer haben seit langem Bedenken wegen der mit solchen Sicherheitsüberprüfungen verknüpften "Durchleuchtungsteppiche". Sie zweifeln schon die Freiwilligkeit der Einwilligungserklärung für die Checks an, denen sich etwa auch Mitarbeiter von Dienstleistungsunternehmen in den Bereichen Catering oder Security unterziehen müssen, und warnen vor unzulässigen Grundrechtseingriffen. Etwas Vergleichbares zu dem bei den Gipfelkontrollen durchgeführten Verfahren habe er aber während seiner zehnjährigen Tätigkeit im Amt nie erlebt, erklärte der Ex-Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gegenüber der ARD.

"Dem gesamten Akkreditierungsverfahren fehlt die verfassungsrechtlich gebotene Grundlage, wo es um die Sicherheitsüberprüfung von Journalisten geht", konstatierte er. Die ungeschützte Weitergabe und Verwendung der schwarzen Listen wertet er als "schweren Datenschutzverstoß". Ein Sprecher der Bundesdatenschutzbehörde, die inzwischen Schaars Nachfolgerin Andrea Voßhoff leitet, bezeichnete den Umgang mit den Selektionsanweisungen ebenfalls als "datenschutzrechtlich bedenklich" und verwies auf eine bereits laufende Prüfung des Verfahrens.