Bundesgerichtshof: Energieeffizienz von Elektrogeräten muss online direkt erkennbar sein

Die Baumarktkette Hornbach darf auf ihrer Webseite nicht für ein Klimagerät werben, ohne dabei die Energieeffizienzklasse klar anzuzeigen. Ein entsprechendes Urteil haben Verbraucherschützer letztinstanzlich erstritten.

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Bundesgerichtshof: Energieeffizienz von Elektrogeräten muss online direkt erkennbar sein
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Wirbt ein Händler für den Kauf von Elektrogeräten im Internet, muss er stets auch die Energieeffizienzklasse gut erkennbar angegeben. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt in letzter Instanz klargestellt, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) am Dienstag mitteilte. Die Verbraucherschützer hatten in dem Fall gegen die Baumarktkette Hornbach geklagt. Diese hatte in ihrem Onlineshop in einem Verkaufsangebot für ein Klimagerät die Klasse nicht direkt angeführt, sondern nur einen Link platziert mit dem Hinweis "Mehr zum Produkt". Erst dort war die gefragte Information nachlesbar.

Für den vzbv verstieß diese Praxis gegen die EU-Verordnung, die einen Rahmen für die Energieverbrauchskennzeichnung festlegt. Demnach muss die Effizienzklasse sofort erkennbar sein. Das Urteil selbst oder dessen Begründung liegt noch nicht vor. Dem vzbv zufolge rieben sich die Richter weniger daran, dass die Energieeffizienz nur verlinkt war. Grund für das Urteil sei vielmehr die Tatsache gewesen, dass der Link selbst keinen Hinweis darauf gegeben habe, dass dahinter die Werte zu finden waren. Der BGH habe daher die anders lautenden Entscheidungen der beiden Vorinstanzen aufgehoben.

Ursprünglich hatten die Verbraucherschützer neben Hornbach auch Bauhaus, Otto, Conrad, Direkt und Obi abgemahnt, da sie sich bei tendenziell besonders stromhungrigen Klimageräten nicht an die EU-Vorgaben hielten. In vier Fällen gaben die Unternehmen eine Unterlassungserklärung ab. Gegen Hornbach und Obi ging der vzbv gerichtlich vor. Im September 2015 hatte bereits das Landgericht Köln in dem parallelen Verfahren gegen Obi klargestellt, dass die damalige Informationspraxis nicht ausreichte (Az. 31 O 112/15).

Seit 1. August gelten in allen EU-Mitgliedstaaten neue Regeln für die Kennzeichnung von Elektrogeräten. Die entsprechende Verordnung schreibt nicht nur vor, schrittweise zur Energieeffizienz-Skala A bis G zurückzukehren, sondern sie enthält auch weitreichende Vorgaben für den Online-Handel und Werbematerialien. So muss neben der momentan gültigen Effizienzklasse eines Produkts auch das Spektrum der auf dem Label verwendeten Kategorien angegeben werden. (anw)