Smart Toys: Bundesnetzagentur ließ 400 Kaufangebote im Netz löschen

Die Regulierungsbehörde geht nicht nur gegen den Vertrieb der Puppe "My Friend Cayla" vor, sondern hat insgesamt bislang rund 160 Verfahren gegen sendefähiges Spielzeug eingeleitet. Beim Roboter "i-Que" sieht sie noch wenig Handlungsbedarf.

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Kinderzimmer

Blick in ein Kinderzimmer: Vernetztes Spielzeug birgt erhebliche Risiken für private Daten schon bei Kindern.

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Die Bundesnetzagentur hat bei vernetztem Spielzeug, mit dem Kinder und Eltern ausspioniert werden könnten, nicht nur die Puppe "My Friend Cayla" im Blick. Die Regulierungsbehörde "recherchiert ständig nach verbotenen Sendeanlagen", betont die Bundesregierung in einer heise online vorliegenden Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen. Dabei würden "regelmäßig verschiedene Internetplattformen gesichtet" und Löschaufforderungen versandt bei Online-Verkaufsofferten, die gegen das einschlägige Verbot in Paragraph 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) verstoßen. Zudem gehe die Netzagentur einschlägigen Hinweisen von Verbrauchern nach.

Bis Mitte August hat die Behörde nach Regierungsangaben so rund 160 Verfahren eingeleitet und etwa 400 Angebote löschen lassen. Beim vernetzten Roboter "i-Que" sehe die Netzagentur aber "derzeit noch keinen Bedarf, diesen in einem Verwaltungsverfahren zu überprüfen", schreibt das federführende Bundeswirtschaftsministerium. Als Grund gibt es an, dass dieses Spielzeug nach dem Vorgehen gegen "Cayla" mittlerweile "bei den großen Händlern nicht mehr im Sortiment zu finden ist". Die Regulierungsbehörde werde auch solche potenziellen Verkaufsangebote aber "weiterhin beobachten".

Entscheidend bei "Cayla" war laut dem Ministerium für das hervorgehobene Verkaufs- und Betriebsverbot, dass die Netzagentur die Puppe klar als "verbotene Sendeanlage" identifiziert habe, "weil Audiodateien unbemerkt zum Hersteller übertragen werden können". Die Verkäufer seien über die Rechtswidrigkeit informiert worden und hätten das Spielzeug daraufhin "eigenverantwortlich" nicht mehr angeboten. Schon wer das Gerät einführe oder in Verkehr bringe, verstoße gegen die Vorgaben im TKG.

Anders verhält sich der Fall laut Recherchen der Regulierungsbehörde beim "Freddy-Bär". Dieser baue keine Internetverbindung auf, Fragen von Kindern würden anhand vorgespeicherter Textbausteine beantwortet. Ein unbemerkter Transfer von Audiodateien an Dritte finde nicht statt.

Die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), stellen die Auskünfte der Regierung nicht zufrieden. Sie forderte gegenüber heise online, "dass die Bundesnetzagentur bei 'i-Que' auch endlich aktiv wird". Dieses Spielzeug sei "bei mehreren Online-Händlern verfügbar". Die Menge des Angebots dürfe kein Kriterium für oder gegen ein Einschreiten sein.

"Nicht nur unsere Kinder, sondern wir alle werden mehr und mehr von vernetzten Geräten umgeben sein", warnt Künast. Der Nachwuchs dürfe dabei "nicht das Einfallstor für Ausspähungen sein". Kinder seien besonders schutzbedürftig.

Es müsse ja nicht unbedingt ein "nicht internet­fähiger, 'dummer' Teddy" sein, wie es die Stiftung Warentest in einem aktuellen Bericht über "intelligente", aber ungesicherte Spielgeräte wie auch den Roboterhund "Chip" empfehle. Vernetztes Spielgerät muss der Grünen zufolge jedoch "auf Kosten der Hersteller regelmäßig durch Updates gesichert werden". Der Bundesregierung stünde es gut zu Gesicht, "voreingestellten Datenschutz durch Technik ("Privacy by Design and Default") und höchste IT-Sicherheitsstandards einzufordern, "wenn ihr Kinderschutz ein ehrliches Anliegen ist". (jk)