"Facebook-Gesetz" in Kraft getreten

Am heutigen 1. Oktober tritt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Strafbare Inhalte sollen damit schneller aus sozialen Netzwerken verschwinden. Sowohl die Behörden als auch Facebook haben personell bereits aufgestockt.

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Justizminister Heiko Maas

(Bild: dpa, Paul Zinken)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Holger Bleich

Am heutigen 1. Oktober tritt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) – oft auch "Facebook-Gesetz" genannt – in Kraft. Das Gesetz soll Anbieter sozialer Netzwerke dazu bringen, "offenkundig strafbare Inhalte" nach spätestens 24 Stunden zu löschen, wenn sie davon Kenntnis haben. Dieser Teil des Gesetzes soll erst nach einer Übergangsphase von drei Monaten angewandt werden.

Für die Prüfung von weniger eindeutig rechtswidrigen Inhalten haben die Plattformbetreiber nun sieben Tage Zeit. Stellt sich heraus, dass die Betreiber systemische Mängel aufweisen, die die Umsetzung des NetzDG verhindern, drohen bis zu 50 Millionen Euro Bußgeld.

Nachdem der Bundestag das NetzDG am 30. Juni mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD verabschiedet hatte, erschien es am 7. September im Bundesgesetzblatt. Ein Kompromiss sieht vor, dass die Betreiber schwierig zu entscheidende Fälle einem neuen unabhängigen Gremium vorlegen können, das dem Bundesamt der Justiz (BfJ) untersteht.

Wie Der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, hat das BfJ dafür bereits 50 Mitarbeiter abgestellt, die Ihre Arbeit in der kommenden Woche aufnehmen sollen. Die neue Abeilung besteht laut dem Bericht aus zwei Referaten, eines für Grundsatzfragen und ein weiteres für die Bearbeitung von Einzelfallverfahren: "Den Mitarbeitern, die dabei auch verstörende Inhalte sichten könnten, 'soll psychologische Betreuung an die Seite gestellt werden'", habe das Justizministerium Bundesjustizministerium (BMJ) mitgeteilt.

Das NetzDG wurde auf Initiative von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) federführend im BMJ erarbeitet. Von Anfang an gilt es als umstritten. Kritiker bemängeln, dass die Rechtsdurchsetzung in private Hände gelegt wird, und sie fürchten ein "Overblocking": Die Betreiber könnten im Zweifel lieber zu viele Inhalte entfernen, um nicht mit dem NetzDG in Konflikt zu geraten. Dadurch gerate die Meinungsfreiheit in Gefahr. Bei einer Anhörung im Bundestag Mitte Juni hatten acht von zehn Sachverständigen das Gesetz für verfassungswidrig erklärt.

Seit August baut Facebook in Essen ein eigenes Team auf, um den Anforderungen des neuen Gesetzes nachzukommen. 500 neue Mitarbeiter sollen dort gemeldete Postings auf Rechtswidrigkeit überprüfen und gegebenenfalls löschen. Außerdem will Facebook die Kommunikation mit Strafverfolgern verbessern. So teilte der Konzern mit: "Wir haben ein eigenes Team für die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden, welches weitestgehend aus ehemaligen Mitarbeitern von Strafverfolgungsbehörden besteht. Die Aufgabe dieses Teams ist es, Anfragen von Strafverfolgungsbehörden zu beantworten." (hob)