Onlinehändler aufgepasst: Verpackungsgesetz aktualisiert

Mit dem neuen Verpackungsgesetz stehen insbesondere Onlinehändlern neue Regulierungen ins Haus. Was sich für sie ändert, welchen Meldepflichten sie unterliegen und welche Bußgelder drohen, beleuchtet ein Artikel der aktuellen iX.

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Onlinehändler aufgepasst: aktualisiertes Verpackungsgesetz
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Insbesondere Onlinehändler müssen sich näher mit dem sperrig betitelten "Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen" beschäftigen. Im Artikel "Neu verpackt" in der aktuellen iX 10/2017 schlüsselt Tobias Haar auf, was sich ab dem 1. Januar 2019 ändert.

Das Gesetz hebt die bisher gültige Verpackungsverordnung auf und legt Händlern erweiterte Pflichten auf. Ziel ist es, dass Kunden weniger Verpackung wegwerfen müssen und sie recyceln können. Die Absicht an sich ist also nicht neu, doch nun unterliegen auch Versandverpackungen der Regulierung.

Ferner müssen sich Onlinehändler an einer zentralen Stelle registrieren. Andernfalls dürfen sie keine Versandverpackungen verwenden. Welche Angaben Unternehmen dabei machen müssen und welche Bußgelder drohen, können Interessierte im Artikel nachlesen.

Siehe dazu auch:

  • Neu verpackt: Aktualisiertes Verpackungsgesetz erweitert Pflichten für Onlinehändler, iX 10/2017, S. 106.

(fo)