Autofahren unter ärztlich verschriebenem Cannabis

Patienten, die auf Rezept Cannabis nehmen, dürfen prinzipiell Autofahren. Ihnen droht keine Strafe nach dem Straßenverkehrsgesetz, wie die Bundesregierung eine Kleine Anfrage der Linken Ende März beantwortete. Sie müssen allerdings bei jeder Fahrt aufs Neue entscheiden, ob sie sich fahrtüchtig fühlen

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Autofahren unter Cannabis auf Rezept
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  • dpa

Patienten, die auf Rezept Cannabis nehmen, dürfen prinzipiell Autofahren. Ihnen droht keine Strafe nach dem Straßenverkehrsgesetz, wie die Bundesregierung eine Kleine Anfrage der Linken Ende März beantwortete. Sie müssen allerdings bei jeder Fahrt aufs Neue entscheiden, ob sie sich fahrtüchtig fühlen und im Zweifelsfall auf die Fahrt verzichten.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt Ärzten und Patienten einen verantwortungsvollen Umgang mit medizinischem Cannabis.

(Bild: DVR, Fotomontage: VKM)

Wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) erklärt, drohen Konsequenzen, darunter Geldstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis, sobald Ausfallerscheinungen auftreten, die auf den Cannabis-Konsum zurückzuführen sind. Zu Beginn der Cannabis-Therapie rät der DVR vom Autofahren ab. Und zwar so lange, bis unerwünschte Nebenwirkungen nicht mehr auftreten. Speziell in der Eingewöhnungsphase kann sich Cannabis negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken. Die Experten weisen darauf hin, dass auch zu hohe Dosierungen des Betäubungsmittels sowie Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder Alkohol zu Problemen führen können.

Ist die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt und dosieren die Patienten das Cannabis wie vom Arzt verschrieben, dürfen sie am Steuer sitzen. Sie sollten die ärztliche Therapie-Bescheinigung oder ihr aktuelles Rezept jedoch immer dabei haben, um im Fall einer Polizeikontrolle die medizinische Einnahme belegen zu können, rät der DVR. Gesetzliche Pflicht ist das Mitführen eines Nachweises nicht.

Haben sie das Cannabis rezeptgemäß eingenommen, drohen ihnen – im Gegensatz zu Fahrern, die missbräuchlich Cannabis konsumiert haben – keine Strafen nach dem Straßenverkehrsgesetz-Paragraf 24, wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken Ende März klarstellte.

Haben Cannabis-Patienten am Steuer aber Ausfallerscheinungen und können das Fahrzeug nicht mehr sicher lenken, droht eine Strafe nach dem Strafgesetzbuch-Paragraf 316, hieß es weiter. Die Konzentration des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut spielt in so einem Fall keine Rolle – es gebe keinen Grenzwert des THC-Gehalts im Blutserum für eine Strafbarkeit nach diesem Paragrafen.

Ärzte in Deutschland können ihren Patienten seit März 2017 Cannabis auf Rezept verordnen. Nach Angaben der Bundesregierung hatten Mitte März etwas mehr als 1000 Patienten eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis im Rahmen einer medizinischen Therapie. (fpi)