Bundesnetzagentur: Preise für Layer 2 Bitstromzugang bleiben stabil

Die Regulierungsbehörde senkt die Entgelte für den Wettbewerberzugang in Vectoring-Bereichen nur für Bandbreiten bis 50 MBit/s leicht ab, vor allem der Preis für schnellere VDSL-Zugänge soll bleiben.

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Bundesnetzagentur: Preise für Layer 2 Bitstromzugang bleiben stabil

(Bild: heise online/vbr)

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Die Bundesnetzagentur will die Ende Oktober 2016 erstmals festgesetzten Preise für den Bitstrom-Zugang zum Telekom-Netz in den kommenden Jahren stabil halten. Laut dem neuen Entgeltvorschlag, den die Regulierungsbehörde am Freitag in Bonn vorübergehend in Kraft gesetzt hat, sinkt lediglich der Preis für einen VDSL-Anschluss bis 50 MBit/s um ein paar Cent. Die Bundesnetzagentur will damit "berechenbare Rahmenbedingungen und Planungssicherheit im deutschen Telekommunikationsmarkt" gewährleisten.

Der sogenannte Layer 2 Bitstrom ist für Wettbewerber der Telekom eine wichtige Alternative für die ansonsten übliche Miete einer Teilnehmeranschlussleitung (TAL). In den Bereichen, wo die Telekom den VDSL-Turbo Vectoring einsetzt und die TAL zum Endkunden aus technischen Gründen nicht angemietet werden kann, bleibt einem Wettbewerber nur der Bitstrom-Zugang. Darüber kann ein Anbieter seinem Kunden dann einen VDSL-Anschluss schalten.

Für einen VDSL-Anschluss mit 16/25/50 MBit/s soll der Wettbewerber künftig 18,02 Euro monatlich an die Telekom überweisen, bisher waren das 18,56 Euro. Die monatlichen Entgelte für VDSL mit 100 MBit/s – bisher 19,10 Euro – und einen ADSL-Zugang – 15,17 Euro – sollen gleich bleiben. Wenn sich Unternehmen zur Abnahme bestimmter Kontingente verpflichten soll der Richtwert für VDSL 16/25/50 MBit/s bei 16,55 Euro monatlich bleiben, bei VDSL 100 MBit/s von 19,10 auf 18,55 Euro leicht sinken. Die Entgelte enthalten auch ein bestimmtes Kontingent Datenverkehr.

Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur auch die Einmalentgelte für Bereitstellung und Kündigung eines Layer 2-Bitstrom-Anschlusses sowie die jährlichen Überlassungsentgelte für den netzseitigen Übergabeanschluss zwischen Telekom und Bitstromnachfrager geregelt.

Die Regulierungsbehörde will die Entscheidungsentwürfe ab Mittwoch, 6. Dezember 2017, auf ihrer Website veröffentlichen. Interessierte Parteien können bis zum 22. Dezember 2017 schriftlich Stellung zu den Entgeltvorschlägen nehmen. Anschließend können die EU-Kommission und europäische Regulierungsbehörden noch Stellung nehmen. Bis dahin hat die Bundesnetzagentur die neuen Entgelte vorläufig in Kraft gesetzt. (vbr)