Gesetz gegen Hass im Netz: Bundesamt stellt Online-Formular bereit

Ab dem 1. Januar lassen sich rechtswidrige Inhalte im Netz per Formular anzeigen. Eindeutig strafbare Inhalte müssen künftig innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde entfernt werden.

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(Bild: dpa, Nicolas Armer)

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  • dpa

Das Bundesamt für Justiz stellt zum Jahresbeginn ein Online-Formular bereit, mit dem Internet-Nutzer Verstöße gegen das neue Gesetz gegen Hass im Netz melden können. So könnten Nutzer die Behörde unkompliziert darüber informieren, wenn soziale Netzwerke rechtswidrige Inhalte nicht im vorgeschriebenen Zeitraum löschen, teilte das Bundesamt (BfJ) am Mittwoch in Bonn mit.

Das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet Online-Netzwerke, Beschwerden über Hasskriminalität umfassender zu bearbeiten und entsprechende Kommentare schneller zu entfernen. Offensichtlich strafbare Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde gelöscht oder gesperrt werden, in weniger eindeutigen Fällen gilt eine Frist von sieben Tagen. Diese gesetzlichen Regelungen treten nach dem Ende einer dreimonatigen Übergangszeit zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Bei Verstößen gegen die Fristen können Nutzer auf der Internetseite des BfJ künftig ein Online-Formular ausfüllen. Das BfJ prüft dann, ob es gegen das Unternehmen ein Bußgeldverfahren wegen Mängeln im Beschwerdemanagement einleitet. Das BfJ betonte aber, dass es selbst keine Einträge löschen könne. (hag)