BND-Massenüberwachung: Breites Medienbündnis legt Verfassungsbeschwerde ein

Journalistenverbände und eine Bürgerrechtsorganisation haben Verfassungsbeschwerde gegen einen "Gummiparagrafen" im neuen BND-Gesetz eingelegt, da damit "alle roten Linien" überschritten würden.

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BND-Massenüberwachung: Breites Medienbündnis legt Verfassungsbeschwerde ein

Diese Journalisten klagen vor dem Bundesverfassungsgericht.

(Bild: notrustnonews.org)

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"Das Grundgesetz kennt eigentlich ein Fernmeldegeheimnis", erklärte Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), am Dienstag in Berlin. Für den Bundesnachrichtendienst (BND) sei dieses aber "de facto abgeschafft worden". Der Auslandsgeheimdienst dürfe Internetleitungen und ganze Netze anzapfen und Bürger überwachen, um "Erkenntnisse von außen- und von sicherheitspolitischer Bedeutung" zu erlangen. Ein "Gummiparagraf", der auf jede Internetleitung zutreffe. Ein breites Bündnis von Presseverbänden und der GFF habe daher Ende 2017 Verfassungsbeschwerde gegen diese und weitere Bestimmungen im 2016 novellierten BND-Gesetz eingelegt.

Für eine Überwachung reiche eine Anweisung aus dem Bundeskanzleramt aus, sie müsse nicht gerichtlich genehmigt werden, führte Buermeyer aus. Theoretisch betreffe das nur Ausländer, aber dies funktionierte nicht zuverlässig, so würden auch "viele Deutsche und Europäer" erfasst. Schutzvorkehrungen für Journalisten und andere Berufsgeheimnisträger gebe es nicht. Der BND wisse durch Austausch mit Partnerdiensten, wer die abgesaugten Daten erhalte.

Es gehe letztlich um eine verdachtsunabhängige Internet-Massenüberwachung mit dem "ganz großen Datenstaubsauger", erläuterte Buermeyer. Diese Logik, wonach alle Bürger gefährlich seien, werde verknüpft mit "rechtsstaatlich unvereinbaren Lücken", sodass der Gesetzgeber mit dieser breiten Ermächtigung "alle roten Linien" überschritten habe.

Die meisten Kläger sind investigativ arbeitende Journalisten aus dem Ausland, die schon viel über Korruption und Überwachung berichtet haben. Dazu gehören Khadija Ismayilova aus Aserbaidschan, Raúl Olmos aus Mexiko, Goran Lefkov aus Mazedonien, Paul van Gageldonk aus den Niederlanden, der Brite Richard Norton-Taylor und Blaz Zgaga aus Slowenien. Als einziger Deutscher ist Michael Mörth dabei, der seit 1995 in Guatemala als Menschenrechtsanwalt tätig ist. Mit Reporters sans Frontieres, der Dachgesellschaft von Reporter ohne Grenzen (ROG), ist zudem eine juristische Person beteiligt. Unterstützt werden die Beschwerdeführer von ROG, GFF, der Deutschen Journalisten-Union (dju), dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV), dem Verbund n-ost und dem Netzwerk Recherche. Flankierend zu der Klage haben sie eine Social-Media-Kampagne und die Website "No Trust, No News" online gestellt.

"Wir wissen, dass Journalisten weltweit ein sehr attraktives Ziel für staatliche Überwachung sind", erklärte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. Meist folgten daraus weitere Repressionen wie Folter oder Haft. Mihr beklagte, dass das novellierte BND-Gesetz "einer autoritären Logik folgt": Es mache Grundfreiheiten abhängig von der Nationalität der Betroffenen, jenseits von EU-Bürgern seien dabei alle "quasi vogelfrei".

Es sei nicht akzeptabel, "dass ausländische Kommunikation aus dem Inland heraus überwacht wird", konstatierte der DJV-Vorsitzende Frank Überall. Die Überwachung von Journalisten in Deutschland sei eigentlich verboten, die BND-Tätigkeiten träfen aber auch inländische Journalisten, da die von dem Geheimdienst eingesetzten Filtersysteme "weder rechtlich noch technisch greifen". Das Bündnis sei daher "in großer Sorge um die Pressefreiheit".

dju-Geschäfsführerin Cornelia Haß merkte an, eigentlich sollte mit der Gesetzesreform nach den Snowden-Enthüllungen das "Ausspähen unter Freunden" verhindert werden. Nun würden Journalisten quasi als Feinde gefasst, die es zu observieren gelte. So bleibe rund um die entzogenen G20-Akkreditierungen der Verdacht, "dass dort Nachrichtendienste zusammengearbeitet und sich auf Daten gestützt haben", die in einer Grauzone erhoben worden seien.

Einem Bericht aus dem vorigen Jahr zufolge hat der BND seit 1999 mindestens 50 Telefon- und Faxnummern beziehungsweise E-Mail-Adressen von Journalisten aus aller Welt überwacht. Der Auslandsgeheimdienst soll dazu bestimmte Suchbegriffe und sonstige Selektoren in Überwachungssysteme eingespeist haben, die auf entsprechende Redaktionen und ihre Mitarbeiter zielten. Darunter waren angeblich Anschlüsse der BBC, der New York Times und der Nachrichtenagentur Reuters. (anw)