EU verlangt von Online-Plattformen Upload-Filter ab sofort

Die EU-Kommission will Online-Plattformen zum rascheren Entfernen illegaler Inhalte bringen. Dabei setzt sie auf das Mittel der "Empfehlung" (Proposal), droht aber auch mit gesetzgeberischen Maßnahmen. Eines der vorgeschlagenen Mittel sind Upload-Filter.

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EU-Kommissare

(Bild: EU-Kommission)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Holger Bleich
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Die EU-Kommission hat am heutigen Donnerstag in Brüssel ihre "Empfehlung für wirksame Maßnahmen im Umgang mit illegalen Online-Inhalten" vorgestellt. Sie legt Hostern und Online-Plattformen jeder Größenordnung "operative Maßnahmen" nahe, die möglichst sofort umgesetzt werden sollen. Es geht um die rasche Sperrung von illegalen Inhalten auf den Plattformen, bei der die Kommission bislang erhebliche Defizite sieht.

Als "illegaler Online-Inhalt" gelten dabei alle Inhalte, die dem EU-Recht oder dem einzelstaatlichen Recht eines Mitgliedstaats zuwiderlaufen. Die Kommission nennt explizit terroristische Inhalte, Material mit Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, illegale Hetze, gewerbliche Betrügereien und Urheberrechtsverstöße.

Bei terroristischen Inhalten sieht die Kommission den dringendsten Handlungsbedarf, weshalb hier die Empfehlung nochmals verschärft ist. Die Meldestellen der Plattformen sollen sich dem Europol-System anschließen und dort gemeldete Inhalte innerhalb einer Stunde sperren. Dennoch soll eine menschliche Überprüfung folgen, "um zu vermeiden, dass legitime Inhalte unbeabsichtigt oder irrtümlich entfernt werden".

Außerdem fordert die Kommission, dass Software schon die Veröffentlichung verhindert. Wörtlich heißt es: "Für die wirksame und rasche Erkennung sowie prompte Entfernung oder Sperrung terroristischer Inhalte und um zu verhindern, dass diese Inhalte nach ihrer Entfernung wieder auftauchen, sind proaktive Maßnahmen wie die automatisierte Erkennung nötig. Internetunternehmen sollten sich über geeignete technische Werkzeuge austauschen und diese optimieren sowie Arbeitsvereinbarungen für eine bessere Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, einschließlich Europol, treffen."

Worum es hier geht, nennt nennt die EU in einer FAQ zur Empfehlung an anderer Stelle explizit: "Online-Plattformen wird zudem nahegelegt, proaktiv tätig zu werden, indem sie beispielsweise mit sogenannten 'Uploadfiltern' die Aufdeckung illegaler Inhalte und deren Entfernung gegebenenfalls automatisieren." Sollten diese Upload-Filter bislang frühestens mit der EU-Urheberrechtsreform kommen, verlangt die Kommission folglich nun die sofortige Umsetzung. Damit geht sie sogar weit über die im umstrittenen deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) festgeschriebenen Maßnahmen hinaus.

Adressat der Empfehlung zu Upload-Filtern sind nicht nur die großen Plattformen wie Facebook, YouTube oder Twitter, sondern explizit auch kleinere Plattformen, da diese laut Kommission "immer mehr zu einem weichen Ziel für illegale Online-Inhalte, vor allem für terroristische Inhalte, geworden sind." Die Empfehlung widme "kleineren Plattformen besondere Aufmerksamkeit, indem sie die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen anmahnt und anerkennt, dass einige Plattformen nur über begrenzte Ressourcen und Sachkenntnisse verfügen."

Erst am gestrigen Mittwoch forderten Vertreter aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Online-Kultur die geschäftsführende Bundesregierung sowie deutsche EU-Abgeordnete in einem offenen Brief auf, sich gegen Upload-Filter als Kernbestandteil der EU-Urheberrechtsreform einzusetzen. Der Branchenverband Bitkom reagierte bereits auf die heute veröffentlichte Kommissionsempfehlung. Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Was so harmlos als Upload-Filter daherkommt, ist faktisch eine massenhafte maschinelle Zensur im Internet. Alleine bei der Bewertung von Urheberrechten wären die Konsequenzen verheerend."

In der Empfehlung werden Online-Plattformen dazu aufgefordert, "in Bezug auf die von ihnen gehosteten Inhalte umsichtig und angemessen vorzugehen, insbesondere wenn sie Hinweise und Gegendarstellungen verarbeiten und über die etwaige Entfernung oder Sperrung von als illegal angesehenen Inhalten entscheiden." Sie sieht ein Recht auf Anfechtung vor: Wessen Inhalte gesperrt wurden, der soll die Möglichkeit zur Gegendarstellung erhalten, "damit irrtümlich entfernter Inhalt wieder hergestellt werden" kann.

Die Kommission droht damit, die Empfehlungen zu Vorschriften zu machen, falls die adressierten Unternehmen der Empfehlung nicht nachkommen. Im Grunde handelt es sich also um eine erzwungene Selbstregulierung. Man werde ab sofort "die als Reaktion auf diese Empfehlung ergriffenen Maßnahmen der Online-Plattformen genau überwachen". Außerdem müssen Die Mitgliedstaaten und Internetunternehmen "innerhalb von drei Monaten relevante Informationen zu terroristischen Inhalten und innerhalb von sechs Monaten Informationen zu sonstigen illegalen Inhalten vorlegen".

(hob)