Landgericht München: Amazon Dash Buttons verstoßen gegen geltendes Recht

Auf einfachem Knopfdruck Waschmittel, Windeln und Zahnpasta kaufen. Damit soll nun Schluss sein, sagt das Landgericht München I und stuft Amazons Dash Button als rechtswidrig ein. Amazon sieht das anders und will in die nächste Instanz gehen.

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Amazon Dash Button

(Bild: dpa, Amazon)

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Das Landgericht München I hat am Donnerstag unter dem Aktenzeichen 12 O 730/17 entschieden, dass die Amazon Dash Buttons nicht gesetzeskonform seien. Das Gericht stellte fest, dass der Kunde vor dem Kauf eines Artikels per Knopfdruck nicht über den aktuellen Kaufpreis und die tatsächlich bestellte Ware informiert werde. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW im September 2016, kurz nach der Markteinführung des Dash Buttons in Deutschland. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, sodass sich zunächst für die Verbraucher nichts ändert. Amazon hat angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.

Zum Zeitpunkt der Bestellung ist für den Käufer nicht ersichtlich, wie hoch der Kaufpreis des Produkts ist, da der Dash Button über kein Display verfügt, begründeten die NRW-Verbraucherschützer ihre Klage. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass der Verbraucher bereits vor Monaten ein Produkt mit dem Dash Button verknüpft hat und nicht mehr weiß, um welches Produkt es sich genau handelt und welche Mengen eine Produktverpackung beispielsweise enthält. Vor dem Kauf wird der Verbraucher darüber nicht informiert. Da sich Amazon in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen Preisänderungen und gegebenenfalls Ersatzlieferung einer anderen Ware vorbehält, kann dies zum Nachteil des Verbrauchers ausfallen. Dadurch ist ein Preisvergleich erschwert, argumentierten die Kläger weiter.

Das Landgericht München folgte dieser Argumentation und hat die Klausel zur Preisanpassung und Ersatzlieferung einer anderen Ware als unzulässig eingestuft. Außerdem stellten die Richter klar, dass auf Amazons Dash Button ein Hinweis fehlt, der auf eine zahlungspflichtige Bestellung hinweist und damit gegen Paragraph 312j, Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches verstößt. Auf den Dash Buttons sind lediglich ein Firmenlogo und eine Warengruppe aufgedruckt, nicht aber der Schriftzug "Zahlungspflichtig bestellen".

Amazon sieht seine Dash Buttons weiterhin im Einklang mit deutschen Gesetzen und will gegen das Urteil in Berufung gehen. Bisher ist nicht bekannt, ob das Unternehmen an dem Dash Button Anpassungen vornehmen wird.

Amazon verkauft den Dash Button zu einem Preis von 4,99 Euro, die bei einer ersten Bestellung vergütet werden. Der Button kann vor der ersten Verwendung mit einer App mit einem Produkt aus einer bestimmten Warengruppe eines Herstellers belegt werden. Auf Knopfdruck wird die Bestellung über eine WLAN-Verbindung abgeschickt. Der Käufer erhält daraufhin eine Bestellbestätigung mit Informationen zum Produkt und zum Kaufpreis. Die Bestellung kann dann gegebenenfalls storniert werden. Zusätzlich ist eine Rücksendung der bestellten Artikel möglich. (olb)